Betriebwirtschaftslehre (Öffentlicher Dienst)
- Abschluss: Bachelor of Science
- Sachgebiet(e): Betriebswirtschaftslehre
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Duales Studium
- Standort(e): Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
Beim Studiengang Betriebwirtschaftslehre (Öffentlicher Dienst) an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Betriebswirtschaftslehre.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als duales Studium in Mainz angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Betriebwirtschaftslehre (Öffentlicher Dienst) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Betriebwirtschaftslehre (Öffentlicher Dienst) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis zum erfolgreichen Bestehen des Auswahlverfahrens bei einem Kooperationspartner, sowie Anwärter/innen für den gehobenen Dienst
ein vom Unternehmen unterzeichnetes Exemplar des Kooperationsvertrages zwischen dem Unternehmen und der Hochschule Mainz für die Dauer des Studiums
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
Ja, ein Studium ist an der Hochschule Mainz ohne Abitur möglich.
Für Betriebwirtschaftslehre (Öffentlicher Dienst) gelten folgende Zulassungsbedingungen: Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
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- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis zum erfolgreichen Bestehen des Auswahlverfahrens bei einem Kooperationspartner, sowie Anwärter/innen für den gehobenen Dienst
ein vom Unternehmen unterzeichnetes Exemplar des Kooperationsvertrages zwischen dem Unternehmen und der Hochschule Mainz für die Dauer des Studiums
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Ansprechpartner/Kontakt:
- Ursula Eiermann
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite