Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache
- Abschluss: Master of Arts
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz

Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Beim Studiengang Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden hauptsächlich in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mainz angeboten.
Standort dieser Hochschule ist Mainz.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorprüfung in einem neuphilologischen Studiengang, im Fach Wirtschaftspädagogik mit Schwerpunktfach Deutsch oder in einem kulturwissenschaftlich oder einem pädagogisch-erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mind. 30 LP bzw. 12 SWS) oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich von den genannten Studiengängen nicht wesentlich unterscheidet.
Nachweis von Linguistik-Kenntnissen (Grundlagen) im Umfang von 4 SWS bzw. von mind. 6 Leistungspunkten mit benoteten Leistungsnachweisen (sofern nicht bereits im Studium nachgewiesen).
Ausreichende englische Sprachkenntnisse (entsprechend dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens). Zudem werden Grundkenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache erwartet (entsprechend dem Niveau B1 des Referenzrahmens).
Eignungsgespräch von in der Regel 15 Minuten, mind. 10 Minuten..
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 01.09.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 01.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
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01.06.2023 - 15.07.2023Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung
- Hochschulwechsler:
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01.06.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 15.07.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2023 - 15.07.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
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01.04.2023 - 01.09.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
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01.04.2023 - 01.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.04.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.04.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
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17.04.2023 - 23.07.2023
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorprüfung in einem neuphilologischen Studiengang, im Fach Wirtschaftspädagogik mit Schwerpunktfach Deutsch oder in einem kulturwissenschaftlich oder einem pädagogisch-erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mind. 30 LP bzw. 12 SWS) oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich von den genannten Studiengängen nicht wesentlich unterscheidet.
Nachweis von Linguistik-Kenntnissen (Grundlagen) im Umfang von 4 SWS bzw. von mind. 6 Leistungspunkten mit benoteten Leistungsnachweisen (sofern nicht bereits im Studium nachgewiesen).
Ausreichende englische Sprachkenntnisse (entsprechend dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens). Zudem werden Grundkenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache erwartet (entsprechend dem Niveau B1 des Referenzrahmens).
Eignungsgespräch von in der Regel 15 Minuten, mind. 10 Minuten.

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
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23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
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01.06.2023 - 01.09.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
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01.06.2023 - 01.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 15.07.2023Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung
- Hochschulwechsler:
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01.06.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 15.07.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2023 - 15.07.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
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01.04.2023 - 01.09.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
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01.04.2023 - 01.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.04.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.04.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
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17.04.2023 - 23.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

