Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache
- Studienfeld(er): Deutsch als Fremdsprache
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Bachelorprüfung in einem neuphilologischen Studiengang, im Fach Wirtschaftspädagogik mit Schwerpunktfach Deutsch oder in einem kulturwissenschaftlich oder einem pädagogisch-erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mind. 30 LP bzw. 12 SWS) oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich von den genannten Studiengängen nicht wesentlich unterscheidet.
Nachweis von Linguistik-Kenntnissen (Grundlagen) im Umfang von 4 SWS bzw. von mind. 6 Leistungspunkten mit benoteten Leistungsnachweisen (sofern nicht bereits im Studium nachgewiesen).
Ausreichende englische Sprachkenntnisse (entsprechend dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens). Zudem werden Grundkenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache erwartet (entsprechend dem Niveau B1 des Referenzrahmens).
Eignungsgespräch von in der Regel 15 Minuten, mind. 10 Minuten.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorprüfung in einem neuphilologischen Studiengang, im Fach Wirtschaftspädagogik mit Schwerpunktfach Deutsch oder in einem kulturwissenschaftlich oder einem pädagogisch-erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mind. 30 LP bzw. 12 SWS) oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich von den genannten Studiengängen nicht wesentlich unterscheidet.
Nachweis von Linguistik-Kenntnissen (Grundlagen) im Umfang von 4 SWS bzw. von mind. 6 Leistungspunkten mit benoteten Leistungsnachweisen (sofern nicht bereits im Studium nachgewiesen).
Ausreichende englische Sprachkenntnisse (entsprechend dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens). Zudem werden Grundkenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache erwartet (entsprechend dem Niveau B1 des Referenzrahmens).
Eignungsgespräch von in der Regel 15 Minuten, mind. 10 Minuten.
- Nächste Vorlesungszeit:
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27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).