Master
Immobilienrecht
Westfälische Wilhelms-Universität Münster

- Abschluss:
- Master of Laws (LL.M.)
- Sachgebiet(e):
- Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit:
- 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienform(en):
- Berufsbegleitend
- Standort(e):
- Münster
- Fakultät:
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Akkreditierung:
- AQAS e.V.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Immobilienrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.
- Schwerpunkte:
- Immobilienwirtschaftsrecht
- Vorlesungszeit:
-
10.10.2022 - 03.02.2023
- Studienanfänger:
-
01.08.2022 - 01.10.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2022 - 15.07.2022Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
- Studienanfänger:
-
01.05.2022 - 15.07.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2022 - 15.07.202201.05.2022 bis 15.07.2022 (DoSV der SfH)(Ausschlussfrist!) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsfreien: 01.08. - 03.10.2022;
Sprachkursbewerbung: 01.05.- 31.05.2022.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
01.08.2021 - 03.10.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 03.10.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.08.2022 - 03.10.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2022 - 15.07.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- Studienanfänger:
-
01.05.2022 - 15.07.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2022 - 15.07.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2022 - 15.07.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- Vorlesungszeit:
-
04.04.2022 - 15.07.2022
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Die Immobilienbranche befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Sie ist nicht länger begrenzt auf die klassischen Geschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung, sondern beschäftigt sich jetzt schwerpunktmäßig mit Themen wie Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs), Verbriefungsmodellen, Non-Performing Loans, PPP-Modellen, Privatisierung und vielem mehr.
Diese wichtige Entwicklung spiegelt sich in der universitären Ausbildung bisher nicht ausreichend wider. Immobilienrecht wurde bisher weder als eigenständiges Fach gelehrt, noch als Einheit betrachtet. Lediglich Teilaspekte wie das Werkvertragsrecht, das Mietrecht oder das öffentliche Baurecht fanden Beachtung. Zusatzstudiengänge sind bisher auf den Teilbereich der Immobilienwirtschaft beschränkt.
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster trägt mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang "Immobilienrecht" dazu bei, diese Lücke zu schließen. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im Sinne von § 14c der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.

- Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
- Ausbildung zu hoch qualifizierten Berater:innen auf dem Gebiet „Immobilienrecht“
- Deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in die Führungsebenen von Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsgesellschaften sowie in die immobilienrechtlichen Spezialabteilungen von Konzernen, Banken oder Versicherungen
- Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und Blockveranstaltungen
- Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
- Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“
- Einzigartige Kombination von erfahrenen Hochschullehrenden und renommierten Praxisdozierenden sowie interdisziplinäre Ausrichtung des Studiengangs: Vermittlung der entscheidenden Aspekte des Immobilienrechts einschließlich seiner ökonomischen Grundlagen
- Begrenzte Teilnahmezahl garantiert eine persönliche Atmosphäre und optimiert den Lernerfolg
- Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventinnen und Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können
Angesprochen sind vor allem Berufserfahrene wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjurist:innen sowie Mitarbeitende in den Immobilienabteilungen von Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen, wie z.B. Immobilienfondsgesellschaften, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einem Schwerpunkt in der Besteuerung von Immobiliengeschäften, Unternehmensberatungen und Aufsichtsbehörden.
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Immobilienrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt..
- Schwerpunkte:
- Immobilienwirtschaftsrecht
- Vorlesungszeit:
-
10.10.2022 - 03.02.2023
- Studienanfänger:
-
01.08.2022 - 01.10.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2022 - 15.07.2022Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
- Studienanfänger:
-
01.05.2022 - 15.07.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2022 - 15.07.202201.05.2022 bis 15.07.2022 (DoSV der SfH)(Ausschlussfrist!) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsfreien: 01.08. - 03.10.2022;
Sprachkursbewerbung: 01.05.- 31.05.2022.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
01.08.2021 - 03.10.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 03.10.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.08.2022 - 03.10.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2022 - 15.07.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- Studienanfänger:
-
01.05.2022 - 15.07.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2022 - 15.07.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2022 - 15.07.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- Vorlesungszeit:
-
04.04.2022 - 15.07.2022
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen