Erbrecht & Unternehmensnachfolge
- Studienfeld(er): Rechtswissenschaft, Jura
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Münster
90 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,9 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
99 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 3,3 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
Das sagen Studierende über Münster
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
• Staatsexamen
• Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium:
• rechtswissenschaftliche Grundkenntnisseschriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
oder
• Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur
Erforderliche Sprachkenntnisse
Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:
• DSH-2 (Deutsch)
Erforderliche Praxiserfahrung
Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Vorlesungszeit bitte bei der Kontaktstelle erfragen!
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
• Staatsexamen
• Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium:
• rechtswissenschaftliche Grundkenntnisseschriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
oder
• Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur
Erforderliche Sprachkenntnisse
Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:
• DSH-2 (Deutsch)
Erforderliche Praxiserfahrung
Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Vorlesungszeit bitte bei der Kontaktstelle erfragen!
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