Katholische Religionslehre
- Studienfeld(er): Katholische Religion (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Das könnte dich interessieren
Was geht in Mainz
100 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,4 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
104 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 2,5 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
95 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,4 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
107 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,3 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
87 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 3,3 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
105 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 3,9 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
44 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,3 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
46 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 3,6 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
Das sagen Studierende über Mainz
1. Nachweis eines lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach.
2. Im Studiengang Master of Education wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.
3. Für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an
Gymnasien werden vertiefte Kenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in Griechisch gefordert. Die Sprachkenntnisse sind Studienvoraussetzungen und bei der Zulassung zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Zeugnissen.
4. Der Prüfungsanspruch im Fach Katholische Religionslehre im Studiengang Master of Education darf nicht verloren sein.
- Schwerpunkte:
- Katholische Religionslehre, Katholische Theologie
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- 1. Nachweis eines lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach.
2. Im Studiengang Master of Education wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.
3. Für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an
Gymnasien werden vertiefte Kenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in Griechisch gefordert. Die Sprachkenntnisse sind Studienvoraussetzungen und bei der Zulassung zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Zeugnissen.
4. Der Prüfungsanspruch im Fach Katholische Religionslehre im Studiengang Master of Education darf nicht verloren sein.
- Schwerpunkte:
- Katholische Religionslehre, Katholische Theologie
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Das könnte dich interessieren
gefragt!