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Buchwissenschaft
- Studienfeld(er): Buchwissenschaft, Medienwissenschaft
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Mainz?
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Das sagen Studierende über Mainz
1. Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Buchwissenschaft mindestens mit der Note gut (= 2, 5) oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
2. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische
Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an
Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.
3. Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
4. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Buchwissenschaft" ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist.
- Schwerpunkte:
- Buchmarktforschung, historische Forschung, Lektorat / Lektorin / Lektor, Publishing Studies, Verlag als Wirtschafts- und Medienunternehmen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
19.10.2026 - 13.02.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- 1. Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Buchwissenschaft mindestens mit der Note gut (= 2, 5) oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
2. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische
Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an
Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.
3. Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
4. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Buchwissenschaft" ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist.
- Schwerpunkte:
- Buchmarktforschung, historische Forschung, Lektorat / Lektorin / Lektor, Publishing Studies, Verlag als Wirtschafts- und Medienunternehmen
- Nächste Vorlesungszeit:
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19.10.2026 - 13.02.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
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09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).