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Studiengangsprofil

Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht)

Master of Education (Grundschule)
Wuppertal
Short-Facts
  • Abschluss: Master of Education (Grundschule)
  • Sachgebiet(e): Gemeinschaftskunde (Lehramt), Grundschulbildung, Grundschulpädagogik, Sachunterricht (Lehramt)
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Wuppertal
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Kontakt
Hochschulstandort
Bergische Universität Wuppertal
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Tel: 0202 439-0
Fax: 0202 439-2901
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) studiere?

Beim Studiengang Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) an der Bergische Universität Wuppertal handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Education (Grundschule)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Gemeinschaftskunde (Lehramt), Grundschulbildung, Grundschulpädagogik, Sachunterricht (Lehramt).

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Wuppertal angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Wuppertal angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – erfüllen Bewerberinnen und Bewerber, die
1. einen Bachelorstudiengang oder einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben,
2. die in einem oder mehreren zuvor absolvierten Studiengängen gewählten Fächern in den Teilstudiengängen 1, 2 und 4 des Studienganges Master of Education – Lehramt an Grundschulen – fortführen,
3. für die Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung jeweils mindestens 36 LP und für das im Teilstudiengang 2 gewählte Fach 40 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) entsprechend den in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nachweisen,
4. mindestens 38 LP Bildungswissenschaften einschließlich mindestens 12 LP Grundschulpädagogik und eines mindestens einmonatigen Orientierungspraktikums sowie eines mindestens vier-wöchigen außerschulischen oder schulischen Berufsfeldpraktikums gemäß § 7 der LZV im Rahmen eines Bachelorstudiums nachweisen,
5. eine Bachelorthesis im Umfang von mindestens 10 LP nachweisen sowie
6. insgesamt Leistungen, die für die Aufnahme in das Masterstudium nach Ziffer 3-5 relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP nachweisen – gegebenenfalls auch unter Abzug von Leistungen, die auf das Masterstudium angerechnet werden –, davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln.
Zugangsvoraussetzung für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist zudem, dass eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar ist. Diese Feststellung oder die Festsetzung einer Auflage zum Nachweis solcher benoteter Leistungen erfolgt im Rahmen der Feststellung der studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Für den Zugang zum Masterstudiengang sind zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.
Für den Zugang zum Teilstudiengang Englisch ist zudem ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer nachzuweisen. Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) sind:

Lehramtsbefähigender Master für:
  • Grundschulen
  • Alle Stufen, Schulformen

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli

Sommersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Die studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – erfüllen Bewerberinnen und Bewerber, die
1. einen Bachelorstudiengang oder einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben,
2. die in einem oder mehreren zuvor absolvierten Studiengängen gewählten Fächern in den Teilstudiengängen 1, 2 und 4 des Studienganges Master of Education – Lehramt an Grundschulen – fortführen,
3. für die Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung jeweils mindestens 36 LP und für das im Teilstudiengang 2 gewählte Fach 40 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) entsprechend den in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nachweisen,
4. mindestens 38 LP Bildungswissenschaften einschließlich mindestens 12 LP Grundschulpädagogik und eines mindestens einmonatigen Orientierungspraktikums sowie eines mindestens vier-wöchigen außerschulischen oder schulischen Berufsfeldpraktikums gemäß § 7 der LZV im Rahmen eines Bachelorstudiums nachweisen,
5. eine Bachelorthesis im Umfang von mindestens 10 LP nachweisen sowie
6. insgesamt Leistungen, die für die Aufnahme in das Masterstudium nach Ziffer 3-5 relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP nachweisen – gegebenenfalls auch unter Abzug von Leistungen, die auf das Masterstudium angerechnet werden –, davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln.
Zugangsvoraussetzung für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist zudem, dass eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar ist. Diese Feststellung oder die Festsetzung einer Auflage zum Nachweis solcher benoteter Leistungen erfolgt im Rahmen der Feststellung der studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Für den Zugang zum Masterstudiengang sind zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.
Für den Zugang zum Teilstudiengang Englisch ist zudem ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer nachzuweisen. Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
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Themenschwerpunkte

Lehramtsbefähigender Master für:
  • Grundschulen
  • Alle Stufen, Schulformen

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli

Sommersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
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