Short-Facts
- Abschluss: Master of Arts
- Sachgebiet(e): Dramaturgie, Drehbuch, Film, Fernsehen, Medienkultur, Medienwissenschaft
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Filmwissenschaft

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Filmwissenschaft studiere?
Beim Studiengang Filmwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Arts
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Dramaturgie, Drehbuch, Film, Fernsehen, Medienkultur, Medienwissenschaft.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Filmwissenschaft angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Filmwissenschaft hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Filmwissenschaft zu studieren?
Für das Studium des Fachs Filmwissenschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschlusses im Kern- oder Beifach Filmwissenschaft im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film oder eines gleichwertigen Studienabschlusses in einem verwandten film-, kunst- oder medienwissenschaftlichen Fach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Mind. 50 Leistungspunkte müssen im Bereich Film, Fernsehen und Neuen Medien erzielt worden sein. Studierende, die am IFTeK Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie im Kern- oder Beifach studiert haben, müssen, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, Kurse besucht haben, die ihnen für den Bereich Film, Fernsehen und Neuen Medien anerkannt werden können.
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Bachelorabschlusses im Kern- oder Beifach Filmwissenschaft im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film oder eines gleichwertigen Studienabschlusses in einem verwandten film-, kunst- oder medienwissenschaftlichen Fach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Mind. 50 Leistungspunkte müssen im Bereich Film, Fernsehen und Neuen Medien erzielt worden sein. Studierende, die am IFTeK Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie im Kern- oder Beifach studiert haben, müssen, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, Kurse besucht haben, die ihnen für den Bereich Film, Fernsehen und Neuen Medien anerkannt werden können.
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschlusses im Kern- oder Beifach Filmwissenschaft im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film oder eines gleichwertigen Studienabschlusses in einem verwandten film-, kunst- oder medienwissenschaftlichen Fach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Mind. 50 Leistungspunkte müssen im Bereich Film, Fernsehen und Neuen Medien erzielt worden sein. Studierende, die am IFTeK Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie im Kern- oder Beifach studiert haben, müssen, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, Kurse besucht haben, die ihnen für den Bereich Film, Fernsehen und Neuen Medien anerkannt werden können.
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

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Themenschwerpunkte
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Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

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Sonstiges
Anmerkung:
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

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