- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Design, Gestaltung, Film, Fernsehen
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Dortmund
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Diplom- oder Bachelorabschluss Film oder eines vergleichbaren Gestaltungsstudiengangs an einer Hochschule oder der Abschluss eines akkreditierten Bachelorstudienganges an einer Berufsakademie mit curricularen Anteilen von Film von mehr als 50% und einer Gesamtnote von besser als 2,0 und der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung.
Die künstlerisch-gestalterische Eignung wird auf Grundlage der Bewertung von Arbeitsproben der Bewerber:innen durch eine vom Kommission festgestellt.
Die Studiengänge müssen mind. 210 ECTS-Leistungspunkte umfassen.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet im Zweifel eine gewählte Kommission.
Mit 180 ECTS-Leistungspunkten können Bewerber:innen vorläufig zugelassen werden, wenn die fehlenden 30 Leistungspunkte bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums, nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch die Absolvierung eines Praxisprojekts mit einer Dauer von 20 Wochen.
- Schwerpunkte:
- Film
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Diplom- oder Bachelorabschluss Film oder eines vergleichbaren Gestaltungsstudiengangs an einer Hochschule oder der Abschluss eines akkreditierten Bachelorstudienganges an einer Berufsakademie mit curricularen Anteilen von Film von mehr als 50% und einer Gesamtnote von besser als 2,0 und der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung.
Die künstlerisch-gestalterische Eignung wird auf Grundlage der Bewertung von Arbeitsproben der Bewerber:innen durch eine vom Kommission festgestellt.
Die Studiengänge müssen mind. 210 ECTS-Leistungspunkte umfassen.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet im Zweifel eine gewählte Kommission.
Mit 180 ECTS-Leistungspunkten können Bewerber:innen vorläufig zugelassen werden, wenn die fehlenden 30 Leistungspunkte bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums, nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch die Absolvierung eines Praxisprojekts mit einer Dauer von 20 Wochen.
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- Schwerpunkte:
- Film
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- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
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