Kunst
- Abschluss: Master of Education (Grundschule)
- Sachgebiet(e): Grundschulbildung, Grundschulpädagogik, Kunst (Lehramt)
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Wuppertal
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Tel: 0202 439-0
Fax: 0202 439-2901
Beim Studiengang Kunst an der Bergische Universität Wuppertal handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Education (Grundschule)
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Grundschulbildung, Grundschulpädagogik, Kunst (Lehramt).
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Wuppertal angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Wuppertal angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Kunst hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Kunst gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – erfüllen Bewerberinnen und Bewerber, die
1. einen Bachelorstudiengang oder einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben,
2. die in einem oder mehreren zuvor absolvierten Studiengängen gewählten Fächern in den Teilstudiengängen 1, 2 und 4 des Studienganges Master of Education – Lehramt an Grundschulen – fortführen,
3. für die Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung jeweils mindestens 36 LP und für das im Teilstudiengang 2 gewählte Fach 40 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) entsprechend den in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nachweisen,
4. mindestens 38 LP Bildungswissenschaften einschließlich mindestens 12 LP Grundschulpädagogik und eines mindestens einmonatigen Orientierungspraktikums sowie eines mindestens vier-wöchigen außerschulischen oder schulischen Berufsfeldpraktikums gemäß § 7 der LZV im Rahmen eines Bachelorstudiums nachweisen,
5. eine Bachelorthesis im Umfang von mindestens 10 LP nachweisen sowie
6. insgesamt Leistungen, die für die Aufnahme in das Masterstudium nach Ziffer 3-5 relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP nachweisen – gegebenenfalls auch unter Abzug von Leistungen, die auf das Masterstudium angerechnet werden –, davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln.
Zugangsvoraussetzung für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist zudem, dass eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar ist. Diese Feststellung oder die Festsetzung einer Auflage zum Nachweis solcher benoteter Leistungen erfolgt im Rahmen der Feststellung der studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Für den Zugang zum Masterstudiengang sind zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.
Für den Zugang zum Teilstudiengang Englisch ist zudem ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer nachzuweisen. Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Themenschwerpunkte im Studienfach Kunst sind:
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Grundschulen
- Alle Stufen, Schulformen
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
- Studienanfänger:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Hochschulwechsler:
-
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Studienanfänger:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
- Hochschulwechsler:
-
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Studienanfänger:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Hochschulwechsler:
-
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Studienanfänger:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
- Hochschulwechsler:
-
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – erfüllen Bewerberinnen und Bewerber, die
1. einen Bachelorstudiengang oder einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben,
2. die in einem oder mehreren zuvor absolvierten Studiengängen gewählten Fächern in den Teilstudiengängen 1, 2 und 4 des Studienganges Master of Education – Lehramt an Grundschulen – fortführen,
3. für die Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung jeweils mindestens 36 LP und für das im Teilstudiengang 2 gewählte Fach 40 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) entsprechend den in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nachweisen,
4. mindestens 38 LP Bildungswissenschaften einschließlich mindestens 12 LP Grundschulpädagogik und eines mindestens einmonatigen Orientierungspraktikums sowie eines mindestens vier-wöchigen außerschulischen oder schulischen Berufsfeldpraktikums gemäß § 7 der LZV im Rahmen eines Bachelorstudiums nachweisen,
5. eine Bachelorthesis im Umfang von mindestens 10 LP nachweisen sowie
6. insgesamt Leistungen, die für die Aufnahme in das Masterstudium nach Ziffer 3-5 relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP nachweisen – gegebenenfalls auch unter Abzug von Leistungen, die auf das Masterstudium angerechnet werden –, davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln.
Zugangsvoraussetzung für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist zudem, dass eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar ist. Diese Feststellung oder die Festsetzung einer Auflage zum Nachweis solcher benoteter Leistungen erfolgt im Rahmen der Feststellung der studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Für den Zugang zum Masterstudiengang sind zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.
Für den Zugang zum Teilstudiengang Englisch ist zudem ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer nachzuweisen. Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Grundschulen
- Alle Stufen, Schulformen
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
- Studienanfänger:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Hochschulwechsler:
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SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Studienanfänger:
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SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
- Hochschulwechsler:
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SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Studienanfänger:
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SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Hochschulwechsler:
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SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Studienanfänger:
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SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
- Hochschulwechsler:
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SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
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