Master of Laws
Arbeitsrecht
Westfälische Wilhelms-Universität Münster

- Abschluss:
- Master of Laws (LL.M.)
- Sachgebiet(e):
- Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit:
- 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienform(en):
- Berufsbegleitend
- Standort(e):
- Münster
- Fakultät:
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Akkreditierung:
- AQAS e.V.
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Arbeitsrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Für nicht juristisch vorgebildete Bewerber:innen: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur als zusätzliche Zulassungsvcoraussetzung.
- Vorlesungszeit:
-
10.10.2022 - 03.02.2023
- Studienanfänger:
-
01.08.2022 - 01.10.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
01.08.2021 - 03.10.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 03.10.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.08.2022 - 03.10.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 15.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
04.04.2022 - 15.07.2022
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes und weit verzweigtes Rechtsgebiet, das einem stetigen Wandel unterworfen ist. Immer wieder stellt es die mit ihm befassten Praktikerinnen und Praktiker vor neue Herausforderungen. Die Anforderungen der Rechtsprechung werden schnelllebiger, arbeitsrechtliche Gestaltungsformen vielfältiger, unbefristete Arbeitsverhältnisse seltener, Jobwechsel häufiger.
Es ist ganz offensichtlich, dass die Anforderungen an die Beratung im Arbeitsrecht und auch an die Personalarbeit komplexer werden. Entsprechend hoch ist der Bedarf an qualifizierten Expertinnen und Experten, die fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsrechts, fachübergreifendes Know-how und strategische Beratungskompetenz nachweisen können. Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster an. Renommierte Universitätsprofessor:innen und erfahrene Praktiker:innen aus Kanzleien, Unternehmen und Arbeitsgerichten vermitteln umfassende Fachkenntnisse mit direktem Bezug zum beruflichen Alltag.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang vermittelt den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden zugleich die besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

- Erwerb eines anerkannten akademischen Mastergrads
- Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau und Blockveranstaltungen
- Ausbildung zu hochqualifizierten Berater:innen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
- Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
- Interdisziplinäre Ausrichtung des Studiengangs ermöglicht „Blick über den Tellerrand“
- Einzigartige Kombination von erfahrenen Hochschullehrenden und renommierten Praxisdozierenden
- Erwerb der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Der Mastergrad erhöht Ihre Berufs- und Karrierechancen auf dem Arbeitsmarkt
- Begrenzte Teilnahmezahl garantiert eine persönliche Atmosphäre und optimiert den Lernerfolg
- Intensiver Austausch mit Kommiliton:innen und Dozent:innen ermöglicht den Aufbau eines Netzwerkes, von dem die Absolventinnen und Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Arbeitsrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Für nicht juristisch vorgebildete Bewerber:innen: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur als zusätzliche Zulassungsvcoraussetzung..
- Vorlesungszeit:
-
10.10.2022 - 03.02.2023
- Studienanfänger:
-
01.08.2022 - 01.10.2022
- Hochschulwechsler:
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01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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01.08.2022 - 15.09.2022Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 03.10.2022.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
01.08.2021 - 03.10.2022
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2022 - 03.10.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.08.2022 - 03.10.2022ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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01.08.2022 - 15.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
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04.04.2022 - 15.07.2022
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen