Management im Sozial- und Gesundheitswesen
- Abschluss: Master of Arts
- Sachgebiet(e): Betriebswirtschaftslehre, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie, Public Management, Sozialmanagement, Sozialökonomie
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Duales Studium, Praxisintegrierend, Teilzeitstudium
- Standort(e): Kempten

Bahnhofstraße 61
87435 Kempten
Tel: 0831 2523-0
Fax: 0831 2523-104
Beim Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Betriebswirtschaftslehre, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie, Public Management, Sozialmanagement, Sozialökonomie.
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 18 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium, duales Studium, praxisintegrierendes Studium und als Teilzeitstudium in Kempten angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Kempten angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Management im Sozial- und Gesundheitswesen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mind. 210 Credit Points (CP) oder gleichwertiger Abschluss. Falls der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nur 180 CP umfasst, ist eine Zulassung möglich, wenn eine praktische Tätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen von mind. 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) nachgewiesen wird, die Sie nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert haben.\nDer erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss eine Gesamtnote von mindestens 2,5 ausweisen und in einem nicht-wirtschaftlichen Studiengang aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen erworben worden sein. Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
02.10.2023 - 25.01.2024
- Studienanfänger:
-
Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Hochschulwechsler:
-
Laut Zulassungsangebot.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Studienanfänger:
-
Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Hochschulwechsler:
-
Laut Zulassungsangebot.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Studienanfänger:
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Studienbeginn nur zum Wintersemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Studienbeginn nur zum Wintersemester
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Studienbeginn nur zum Wintersemester
- Studienanfänger:
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Studienbeginn nur zum Wintersemester
- Hochschulwechsler:
-
Laut Zulassungsangebot
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Studienbeginn nur zum Wintersemester
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Studienbeginn nur zum Wintersemester

Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mind. 210 Credit Points (CP) oder gleichwertiger Abschluss. Falls der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nur 180 CP umfasst, ist eine Zulassung möglich, wenn eine praktische Tätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen von mind. 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) nachgewiesen wird, die Sie nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert haben.
Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss eine Gesamtnote von mindestens 2,5 ausweisen und in einem nicht-wirtschaftlichen Studiengang aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen erworben worden sein. Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden.

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
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02.10.2023 - 25.01.2024
- Studienanfänger:
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Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Hochschulwechsler:
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Laut Zulassungsangebot.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Studienanfänger:
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Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Hochschulwechsler:
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Laut Zulassungsangebot.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Studienanfänger:
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Studienbeginn nur zum Wintersemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Studienbeginn nur zum Wintersemester
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Studienbeginn nur zum Wintersemester
- Studienanfänger:
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Studienbeginn nur zum Wintersemester
- Hochschulwechsler:
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Laut Zulassungsangebot
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Studienbeginn nur zum Wintersemester
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Studienbeginn nur zum Wintersemester


