Management im Sozial- und Gesundheitswesen
- Studienfeld(er): Betriebswirtschaftslehre, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie, Public Management, Sozialmanagement, Sozialökonomie
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Kempten
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mind. 210 Credit Points (CP) oder gleichwertiger Abschluss. Falls der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nur 180 CP umfasst, ist eine Zulassung möglich, wenn eine praktische Tätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen von mind. 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) nachgewiesen wird, die Sie nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert haben.
Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss eine Gesamtnote von mindestens 2,5 ausweisen und in einem nicht-wirtschaftlichen Studiengang aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen erworben worden sein. Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
15.03.2026 - 19.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
27.04.2026 - 15.07.2026Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
27.04.2026 - 15.07.2026Verlängerungen der Zulassungszeiten sind möglich. Bitte informieren Sie sich über die Studienplatzbörse.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mind. 210 Credit Points (CP) oder gleichwertiger Abschluss. Falls der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nur 180 CP umfasst, ist eine Zulassung möglich, wenn eine praktische Tätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen von mind. 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) nachgewiesen wird, die Sie nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert haben.
Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss eine Gesamtnote von mindestens 2,5 ausweisen und in einem nicht-wirtschaftlichen Studiengang aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen erworben worden sein. Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden.
- Nächste Vorlesungszeit:
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