- Studienfeld(er): Darstellende Kunst
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Berlin?
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Das sagen Studierende über Berlin
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist:
- ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Anteil von mindestens 30 LP mit musikwissenschaftlichen Inhalten. 10 LP hiervon können auch in künstlerisch-praktischen Fächern mit Musikbezug erbracht worden sein
- Bei Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Deutsch Unterrichtssprache ist, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
12.10.2026 - 13.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
20.04.2026 - 31.05.2026Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
20.04.2026 - 31.05.2026Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.04.2026 - 31.05.2026Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist:
- ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Anteil von mindestens 30 LP mit musikwissenschaftlichen Inhalten. 10 LP hiervon können auch in künstlerisch-praktischen Fächern mit Musikbezug erbracht worden sein
- Bei Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Deutsch Unterrichtssprache ist, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
12.10.2026 - 13.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
20.04.2026 - 31.05.2026Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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20.04.2026 - 31.05.2026Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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15.04.2026 - 31.05.2026Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
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