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Studiengangsprofil

Musik, Sound, Performance

Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Darstellende Kunst
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Berlin
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Freie Universität Berlin
Kaiserswerther Str. 16-18
14195 Berlin
Tel: 030 838-1
Fax: 030 838-73167
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Musik, Sound, Performance studiere?

Beim Studiengang Musik, Sound, Performance an der Freie Universität Berlin handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Darstellende Kunst.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Musik, Sound, Performance angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Berlin angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Berlin angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Musik, Sound, Performance hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Musik, Sound, Performance zu studieren?

Für das Studium des Fachs Musik, Sound, Performance gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist:
- ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Anteil von mindestens 30 LP mit musikwissenschaftlichen Inhalten. 10 LP hiervon können auch in künstlerisch-praktischen Fächern mit Musikbezug erbracht worden sein
- Bei Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Deutsch Unterrichtssprache ist, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 15.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.04.2024 - 15.08.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
Hochschulwechsler:
15.04.2024 - 15.08.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.04.2024 - 15.08.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.04.2024 - 15.08.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.04.2024 - 31.05.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
Hochschulwechsler:
15.04.2024 - 31.05.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.04.2024 - 31.05.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.04.2024 - 31.05.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist:
- ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Anteil von mindestens 30 LP mit musikwissenschaftlichen Inhalten. 10 LP hiervon können auch in künstlerisch-praktischen Fächern mit Musikbezug erbracht worden sein
- Bei Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Deutsch Unterrichtssprache ist, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 15.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.04.2024 - 15.08.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
Hochschulwechsler:
15.04.2024 - 15.08.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.04.2024 - 15.08.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.04.2024 - 15.08.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.04.2024 - 31.05.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
Hochschulwechsler:
15.04.2024 - 31.05.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.04.2024 - 31.05.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.04.2024 - 31.05.2024
Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Sonstiges

Anmerkung:
Studienangebot zum Wintersemester 2023/24 vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung.