Studiengangsprofil
Maritime Pilotage
Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Nautik
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Rostock
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
Philipp-Müller-Straße 14
23966 Wismar
Tel: 03841 753-0
Fax: 03841 753-7383
Philipp-Müller-Straße 14
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Fax: 03841 753-7383
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Maritime Pilotage

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Maritime Pilotage studiere?
Beim Studiengang Maritime Pilotage an der Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Nautik.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Maritime Pilotage angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Rostock angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Rostock angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Maritime Pilotage hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Maritime Pilotage zu studieren?
Für das Studium des Fachs Maritime Pilotage gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
• erster berufsqualifizierender Abschluss Bachelor oder vergleichbar einer Hochschule der Fachrichtung Nautik mit mindestens 240 Credit Points und
• gültiges Befähigungszeugnis Nautischer Wachoffizier NWO nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung ohne Einschränkungen nach § 9 der Seeleute-Befähigungsverordnung oder
• Befähigungszeugnis nach Nummer 1 als gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis für nautischen Schiffsdienst eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Können 240 ECTS-Punkten nicht nachgewiesen werden, können maximal 30 ECTS-Punkte auf Antrag anerkannt werden.
Zusätzlich muss eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur Seelotsenanwärterin oder zum Seelotsenanwärter von Seiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bei einer in § 1 Absatz 4 der Praxiszeitordnung (Anlage 6) genannten Lotsenbrüderschaften vorgelegt werden.
• erster berufsqualifizierender Abschluss Bachelor oder vergleichbar einer Hochschule der Fachrichtung Nautik mit mindestens 240 Credit Points und
• gültiges Befähigungszeugnis Nautischer Wachoffizier NWO nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung ohne Einschränkungen nach § 9 der Seeleute-Befähigungsverordnung oder
• Befähigungszeugnis nach Nummer 1 als gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis für nautischen Schiffsdienst eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Können 240 ECTS-Punkten nicht nachgewiesen werden, können maximal 30 ECTS-Punkte auf Antrag anerkannt werden.
Zusätzlich muss eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur Seelotsenanwärterin oder zum Seelotsenanwärter von Seiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bei einer in § 1 Absatz 4 der Praxiszeitordnung (Anlage 6) genannten Lotsenbrüderschaften vorgelegt werden.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
15.09.2025 - 17.01.202619.01.2026 bis 07.02.2026 Prüfungsabschnitt (Fakultät für Ingenieurwissenschaften kann abweichen)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- • erster berufsqualifizierender Abschluss Bachelor oder vergleichbar einer Hochschule der Fachrichtung Nautik mit mindestens 240 Credit Points und
• gültiges Befähigungszeugnis Nautischer Wachoffizier NWO nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung ohne Einschränkungen nach § 9 der Seeleute-Befähigungsverordnung oder
• Befähigungszeugnis nach Nummer 1 als gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis für nautischen Schiffsdienst eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Können 240 ECTS-Punkten nicht nachgewiesen werden, können maximal 30 ECTS-Punkte auf Antrag anerkannt werden.
Zusätzlich muss eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur Seelotsenanwärterin oder zum Seelotsenanwärter von Seiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bei einer in § 1 Absatz 4 der Praxiszeitordnung (Anlage 6) genannten Lotsenbrüderschaften vorgelegt werden.

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Themenschwerpunkte
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Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
15.09.2025 - 17.01.202619.01.2026 bis 07.02.2026 Prüfungsabschnitt (Fakultät für Ingenieurwissenschaften kann abweichen)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.

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