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Mathematik-Informatik
- Studienfeld(er): Informatik, Mathematik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Mainz?
110 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,4 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Das sagen Studierende über Mainz
Nachweis eines Bachelorabschlusses im Umfang von 180 Leistungspunkten, davon mindestens 70 Leistungspunkte im Fach Mathematik und 70 Leistungspunkte im Fach Informatik an einer Hochschule in Deutschland oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Es können auch Leistungen berücksichtigt werden, die nicht im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erbracht wurden. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss.
Fehlt der Nachweis von maximal 30 LP, kann die Einschreibung unter der Bedingung erfolgen, dass diese bis zum Ablauf des 1. Studienjahres nachträglich erworben werden. Wird die Auflage nicht innerhalb des ersten Studienjahres erfüllt, ist eine Fortführung des Studiums in der Regel nicht mehr möglich.
Sind auf den vorzulegenden Nachweisen keine Leistungspunkte ausgewiesen, sind die erforderlichen Kenntnisse in einem mindestens vergleichbaren Umfang nachzuweisen.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
19.10.2026 - 13.02.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Umfang von 180 Leistungspunkten, davon mindestens 70 Leistungspunkte im Fach Mathematik und 70 Leistungspunkte im Fach Informatik an einer Hochschule in Deutschland oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Es können auch Leistungen berücksichtigt werden, die nicht im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erbracht wurden. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss.
Fehlt der Nachweis von maximal 30 LP, kann die Einschreibung unter der Bedingung erfolgen, dass diese bis zum Ablauf des 1. Studienjahres nachträglich erworben werden. Wird die Auflage nicht innerhalb des ersten Studienjahres erfüllt, ist eine Fortführung des Studiums in der Regel nicht mehr möglich.
Sind auf den vorzulegenden Nachweisen keine Leistungspunkte ausgewiesen, sind die erforderlichen Kenntnisse in einem mindestens vergleichbaren Umfang nachzuweisen.
- Nächste Vorlesungszeit:
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19.10.2026 - 13.02.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.