Wirtschaftswissenschaften (Lehramt an Berufsbildenden Schulen)
- Studienfeld(er): Wirtschaft und Verwaltung (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Osnabrück?
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Das sagen Studierende über Osnabrück
Zu diesem Studiengang können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie bereits einen qualifizierten Abschluss (Bachelor, Master oder Diplom) im Fach Wirtschaftswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studienfach erworben haben. Zudem müssen Sie berufs- und wirtschaftspädagogische und/oder (fach-)didaktische Kompetenzen im Umfang von 15 Leistungspunkten nachweisen. Dafür können Studien- und Prüfungsleistungen oder einschlägige außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anerkannt werden. Sofern Sie diese Kompetenzen nicht bereits in Ihrer Bewerbung nachweisen, müssen Sie diese bis zum Abschluss Ihres Masterstudiums erlangen.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 11.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zu diesem Studiengang können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie bereits einen qualifizierten Abschluss (Bachelor, Master oder Diplom) im Fach Wirtschaftswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studienfach erworben haben. Zudem müssen Sie berufs- und wirtschaftspädagogische und/oder (fach-)didaktische Kompetenzen im Umfang von 15 Leistungspunkten nachweisen. Dafür können Studien- und Prüfungsleistungen oder einschlägige außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anerkannt werden. Sofern Sie diese Kompetenzen nicht bereits in Ihrer Bewerbung nachweisen, müssen Sie diese bis zum Abschluss Ihres Masterstudiums erlangen.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 11.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
Elektrotechnik
Metalltechnik/Maschinenbau
Pflegewissenschaft
Sozialpädagogik
Wirtschaftswissenschaften (voraussichtlich ab Wintersemester 2025/26)
Sie können Ihre berufliche Fachrichtung mit einem der folgenden allgemeinbildenden Unterrichtsfächer kombinieren: Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Informatik, Katholische Religion, Islamische Religion, Mathematik oder Physik.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
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