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Studiengangsprofil
Public Law
Info
Short-Facts
- Studienfeld(er): Öffentliches Recht
- Startdatum: nur Sommerquartal
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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FAQ zu Public Law
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Public Law studiere?
Beim Studiengang Public Law an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Öffentliches Recht.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester (insgesamt 36 Monate). Ein Semester umfasst in der Regel 6 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.
In welcher Form wird das Studium Public Law angeboten?
Das Studium wird als Berufsbegleitendes Studium
in Meißen angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Meißen angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Sommerquartal.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Public Law unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Public Law zu studieren?
Für das Studium des Fachs Public Law gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Zum Studiengang kann zugelassen werden, wer:
1. an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule ein mindestens dreijähriges Studium mit mindestens 45 ECTS für fachtheoretische Module in den Rechtswissenschaften bzw. einem vergleichbaren Anteil rechtswissenschaftlicher Fächer, mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossen hat oder im Ranglistenverzeichnis seines Absolventenjahrganges an der betreffenden Hochschule unter den 35 Prozent der besten Absolventen des jeweiligen Studienganges platziert war oder mindestens den ECTS-Grad B nachweist und
2. in der Regel auf der Grundlage des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses berufspraktische Erfahrungen in der Verwaltung oder in der Justiz im Umfang von mindestens 36 Monaten nachweist. Die Dauer der berufspraktischen Erfahrungen kann durch den Prüfungsausschuss im Einzelfall auf 20 Monate verkürzt werden, wenn die Behörde, bei der der jeweilige Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung tätig ist, dies schriftlich befürwortet
Zum Studiengang kann zugelassen werden, wer:
1. an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule ein mindestens dreijähriges Studium mit mindestens 45 ECTS für fachtheoretische Module in den Rechtswissenschaften bzw. einem vergleichbaren Anteil rechtswissenschaftlicher Fächer, mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossen hat oder im Ranglistenverzeichnis seines Absolventenjahrganges an der betreffenden Hochschule unter den 35 Prozent der besten Absolventen des jeweiligen Studienganges platziert war oder mindestens den ECTS-Grad B nachweist und
2. in der Regel auf der Grundlage des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses berufspraktische Erfahrungen in der Verwaltung oder in der Justiz im Umfang von mindestens 36 Monaten nachweist. Die Dauer der berufspraktischen Erfahrungen kann durch den Prüfungsausschuss im Einzelfall auf 20 Monate verkürzt werden, wenn die Behörde, bei der der jeweilige Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung tätig ist, dies schriftlich befürwortet
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Public Law sind:
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Sommerquartal
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zum Studiengang kann zugelassen werden, wer:
1. an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule ein mindestens dreijähriges Studium mit mindestens 45 ECTS für fachtheoretische Module in den Rechtswissenschaften bzw. einem vergleichbaren Anteil rechtswissenschaftlicher Fächer, mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossen hat oder im Ranglistenverzeichnis seines Absolventenjahrganges an der betreffenden Hochschule unter den 35 Prozent der besten Absolventen des jeweiligen Studienganges platziert war oder mindestens den ECTS-Grad B nachweist und
2. in der Regel auf der Grundlage des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses berufspraktische Erfahrungen in der Verwaltung oder in der Justiz im Umfang von mindestens 36 Monaten nachweist. Die Dauer der berufspraktischen Erfahrungen kann durch den Prüfungsausschuss im Einzelfall auf 20 Monate verkürzt werden, wenn die Behörde, bei der der jeweilige Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung tätig ist, dies schriftlich befürwortet
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
- Studienbeitrag:
- 9000.00 EUR / gesamt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Der Studiengang Master of Public Law wird kostendeckend durch Gebühren finanziert und ist deshalb zahlungspflichtig. Die Gebühren werden semesterweise erhoben. Die Gebühren werden zum Studienbeginn im August 2026 für das gesamte Studium einschließlich der regulären Prüfungen 9.000 Euro betragen.
Anmerkung:
Der Studiengang Master of Public Law ist ein berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot für Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen, die nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss eine weitere Qualifikation anstreben. Das Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 22. Mai 2026 bestätigt, dass der berufsbegleitende Studiengang Master of Public Law (LL.M.) allgemein als geeignet für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst, anerkannt ist.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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