- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Film, Fernsehen, Mediendesign, Tonmeister, Musikproduktion
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Dortmund
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Sonnenstraße 96
44139 Dortmund
Tel: 0231 9112-0
Fax: 0231 9112-9313
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▸ Nachweis der studiengangsbezogenen
künstlerisch-gestalterischen Eignung
▸▸ Nachweis einer einschlägigen praktischen
Tätigkeit (mind. 50% bis zur Einschreibung);
insgesamt:
▸▸ 12 Wochen, wenn das Zeugnis der Fachhochschulreife
einer Fachoberschule für
Gestaltung/eines Berufskollegs oder ein
einschlägiges Studium vorliegt oder
▸▸ 6 Monate, bei anderen Qualifikationen
- Schwerpunkte:
- Film, Sound
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- ▸ Nachweis der studiengangsbezogenen
künstlerisch-gestalterischen Eignung
▸▸ Nachweis einer einschlägigen praktischen
Tätigkeit (mind. 50% bis zur Einschreibung);
insgesamt:
▸▸ 12 Wochen, wenn das Zeugnis der Fachhochschulreife
einer Fachoberschule für
Gestaltung/eines Berufskollegs oder ein
einschlägiges Studium vorliegt oder
▸▸ 6 Monate, bei anderen Qualifikationen
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- Schwerpunkte:
- Film, Sound
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- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2025 - 15.07.2025
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- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Probestudium
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
- Außerdem Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung als weitere Zulassungsvoraussetzung. Studienberechtigung auch durch Nachweis einer besonderen künstlerisch gestalterischen Begabungund einer den Anforderungen der Fachhochschule entsprechenden Allgemeinbildung
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