Musik/ Musikwissenschaft
- Studienfeld(er): Musik (Lehramt), Musikwissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung: Eignungsfestellung in Form einer Aufnahmeprüfung (Anmeldeschluss: 15. Mai) gemäß der "Ordnung über den Nachweis einer besonderen Befähigung zum Studium künstlerischer Studiengänge im Bachelorstudiengang Bildung, Erziehung und Unterricht sowie im 2-Fächer-Bachelor für das Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik".
Link zur Eignungsprüfung:
https://www.musik.uni-osnabrueck.de/studieninteressierte/eignungspruefung.html
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung: Eignungsfestellung in Form einer Aufnahmeprüfung (Anmeldeschluss: 15. Mai) gemäß der "Ordnung über den Nachweis einer besonderen Befähigung zum Studium künstlerischer Studiengänge im Bachelorstudiengang Bildung, Erziehung und Unterricht sowie im 2-Fächer-Bachelor für das Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik".
Link zur Eignungsprüfung:
https://www.musik.uni-osnabrueck.de/studieninteressierte/eignungspruefung.html
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang wird neben Musikwissenschaft/Musik als Kernfach und einem weiteren Kernfach ein fächerübergreifender Professionalisierungsbereich absolviert, der je nach Berufsziel das Kerncurriculum Lehrerbildung (IKC) oder den Erwerb von Schlüsselkompetenzen auf Grundlage des Modells 4-Schritte+ umfasst.
Kombinierbare Kernfächer sind je nach Berufsziel: Anglistik/Englisch, Biologie, Chemie, Erziehungswissenschaft, Evangelische Theologie/Religion, Geoinformatik, Geografie/Erdkunde, Germanistik /Deutsch, Geschichte, Informatik, Katholische Theologie/Religion, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik/Kunst, Latein, Mathematik, Philosophie, Physik, Politikwissenschaft, Romanistik/Französisch, Romanistik/Italienisch, Romanistik/Spanisch, Soziologie, Sportwissenschaft/Sport, Umweltsystemwissenschaft oder Volkswirtschaftslehre.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite