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Studiengangsprofil

Musikpädagogik

Bachelor (Lehramt)
Bremen
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor (Lehramt)
  • Sachgebiet(e): Musik (Lehramt), Musikpädagogik
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Bremen
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Hochschulstandort
Universität Bremen
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen
Tel: 0421 218-1
Fax: 0421 218-4259
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Musikpädagogik studiere?

Beim Studiengang Musikpädagogik an der Universität Bremen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor (Lehramt)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Musik (Lehramt), Musikpädagogik.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.

In welcher Form wird das Studium Musikpädagogik angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Bremen angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Bremen angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Musikpädagogik hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Musikpädagogik zu studieren?

Für das Studium des Fachs Musikpädagogik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis der künstlerischen Befähigung durch Bestehen der Aufnahmeprüfung

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Musikpädagogik sind:

Haupt-/Nebenfach:
Nur Nebenfach
Schwerpunkte:
Fachdidaktik Musik, Musikpraxis
Weitere Sprachen:
Englisch
Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
  • Grundschulen
  • Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
  • Alle Stufen, Schulformen

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 05.07.2024
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen)
15.07. zum Wintersemester.
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen; Studienanfänger können sich nur zum Wintersemester bewerben!)
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Kann ich Musikpädagogik ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Universität Bremen ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Musikpädagogik gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .
Außerdem gilt folgendes: Ein Probestudium kann auch ohne fachliche Nähe zur Berufsausbildung und/oder Berufstätigkeit aufgenommen werden.

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis der künstlerischen Befähigung durch Bestehen der Aufnahmeprüfung
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Haupt-/Nebenfach:
Nur Nebenfach
Schwerpunkte:
Fachdidaktik Musik, Musikpraxis
Weitere Sprachen:
Englisch
Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
  • Grundschulen
  • Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
  • Alle Stufen, Schulformen

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 05.07.2024
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen)
15.07. zum Wintersemester.
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen; Studienanfänger können sich nur zum Wintersemester bewerben!)
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit
  • Probestudium
Anmerkung:
Ein Probestudium kann auch ohne fachliche Nähe zur Berufsausbildung und/oder Berufstätigkeit aufgenommen werden.
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite