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Es gibt viele Studienorte – In- oder Ausland? Groß- oder Kleinstadt? Hier findest du alle Orte in denen du studieren kannst.

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Short-Facts
  • Abschluss: Diplom (FH)
  • Sachgebiet(e): Polizeiberufe
  • Regelstudienzeit: 6 Monate
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
  • Standort(e): Güstrow
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Kontakt
Hochschulstandort
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Tel: 03843 283 215
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) studiere?

Beim Studiengang Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Diplom (FH)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Polizeiberufe.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 1 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) angeboten?

Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Güstrow angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Güstrow angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungsfähig sind Polizeibeamte, die den Vorbereitungsdienst für die besondere Verwendung in der Laufbahngruppe 2 mit befriedigend oder besser bestanden haben sowie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungsfähig sind Polizeibeamte, die den Vorbereitungsdienst für die besondere Verwendung in der Laufbahngruppe 2 mit befriedigend oder besser bestanden haben sowie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen
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Themenschwerpunkte

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Fristen & Termine

Sonstiges

Anmerkung:
Um den Beamten, die vor der Einrichtung des Bachelor-Aufstieges im Jahr 2010 die Aufstiegsausbildung für eine besondere Verwendung durchlaufen haben, die Möglichkeit zu geben, die uneingeschränkte Laufbahnfähigkeit unterhalb des 2. Einstiegsamtes zu bekommen, wurde der ergänzende Studiengang eingerichtet.