Rechtspflege
- Studienfeld(er): Privatrecht, Zivilrecht, Rechtspflege
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Berlin
Der Studiengang Rechtspflege ist ist ein (interner) Studiengang. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Karriereportal bei den jeweiligen Einstellungsbehörden. Die Auswahl der Studienbewerber/innen wird von den Einstellungsbehörden vorgenommen, die auch die Eignungsfeststellung und das Einstellungsgespräch durchführen.
Die Einstellungsbehörden sind:
Berlin: Präsident des Kammergerichts
Website: https://www.berlin.de/youstiz/duales-studium/
Brandenburg: Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Website: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/
Sachsen-Anhalt: Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg
Website: https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/rechtspfleger/page
- Schwerpunkte:
- Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Kostenrecht, Strafrecht, Vollstreckungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Bei den dualen und weiterbildenden Studiengängen teilweise ganzjähriger Studienbetrieb.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Der Studiengang Rechtspflege ist ist ein (interner) Studiengang. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Karriereportal bei den jeweiligen Einstellungsbehörden. Die Auswahl der Studienbewerber/innen wird von den Einstellungsbehörden vorgenommen, die auch die Eignungsfeststellung und das Einstellungsgespräch durchführen.
Die Einstellungsbehörden sind:
Berlin: Präsident des Kammergerichts
Website: https://www.berlin.de/youstiz/duales-studium/
Brandenburg: Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Website: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/
Sachsen-Anhalt: Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg
Website: https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/rechtspfleger/page
- Schwerpunkte:
- Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Kostenrecht, Strafrecht, Vollstreckungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
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Bei den dualen und weiterbildenden Studiengängen teilweise ganzjähriger Studienbetrieb.
Als unabhängige Entscheider/in nehmen Rechtspfleger/innen bei Gericht neben Richter/innen und Vertreter/innen der Staatsanwaltschaft Aufgaben in der Justiz wahr. Als selbstständige Organe der Rechtspflege sind ihre Entscheidungen frei von Weisungen Dienstvorgesetzter und lediglich dem Gesetz unterworfen. Sie übernehmen die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben, z. B. die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Tätigkeiten im Grundbuchamt, im Mahnverfahren und bei der Kostenfestsetzung.
Das Studium ist in sechs Semester gegliedert. Die ersten beiden Semester verbringen Studierende an der HWR Berlin am Fachbereich Rechtspflege um die die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete zu erlernen. Darauf folgen jeweils im Wechsel zwei Praxissemester (3. und 5. Semester) und zwei Theoriesemester (4. und 6. Semester). Zu Beginn der Ausbildung und mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt die Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter/in. Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Vorbereitungsdienstes wird regelmäßig im Oktober eines Jahres die Laufbahnprüfung abgelegt.
Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung kann optional ein Diplomierungsverfahren durchlaufen werden, nach dessen erfolgreichen Abschluss der akademische Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) von der Hochschule verliehen wird.
Wenn Sie sich für diesen Studiengang bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einstellungsbehörde (Link: siehe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen).
Hinweis: Intakes finden zum 01.10. und 01.04. (April nur für Studierende des Kammergerichts Berlin) statt.
Für Fragen zum Ablauf an der HWR wenden Sie sich bitte an Frau Hähnel (fb4@hwr-berlin.de).
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Nach der Ausbildung ist keine Berufserfahrung erforderlich.
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