Kunst
- Abschluss: Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht
- Sachgebiet(e): Grundschulbildung, Grundschulpädagogik, Kunst (Lehramt)
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Osnabrück
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
Beim Studiengang Kunst an der Universität Osnabrück handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Grundschulbildung, Grundschulpädagogik, Kunst (Lehramt).
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Osnabrück angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Osnabrück angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Kunst hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Kunst gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung: Eignungsfeststellung durch Vorlage einer Mappe mit 20 selbstgefertigten künstlerischen Arbeiten sowie einer Aufnahmeprüfung (Anmeldeschluss: 1. Juni) gemäß der "Ordnung über den Nachweis einer besonderen Befähigung zum Studium künstlerischer Studiengänge im Bachelorstudiengang Bildung, Erziehung und Unterricht sowie im 2-Fächer-Bachelor für die Lehreinheit Kunst/Kunstpädagogik".
Themenschwerpunkte im Studienfach Kunst sind:
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Grundschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Alle Stufen, Schulformen
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 03.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
02.04.2024 - 06.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Studienanfänger:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Ja, ein Studium ist an der Universität Osnabrück ohne Abitur möglich.
Für Kunst gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
Außerdem gilt folgendes:
Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung: Eignungsfeststellung durch Vorlage einer Mappe mit 20 selbstgefertigten künstlerischen Arbeiten sowie einer Aufnahmeprüfung (Anmeldeschluss: 1. Juni) gemäß der "Ordnung über den Nachweis einer besonderen Befähigung zum Studium künstlerischer Studiengänge im Bachelorstudiengang Bildung, Erziehung und Unterricht sowie im 2-Fächer-Bachelor für die Lehreinheit Kunst/Kunstpädagogik".
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Grundschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Alle Stufen, Schulformen
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 03.02.2024
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
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02.04.2024 - 06.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Studienanfänger:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
Daneben ist der Bachelorstudiengang berufsqualifizierend. Die Berufsbefähigung, insbesondere für Tätigkeiten im Bereich der pädagogischen Berufsfelder im Umfeld schulischer und außerschulischer Bildung des Elementar-, Primar- und Sekundar-I- Bereichs, erfolgt auf der Grundlage des Erwerbs wissenschaftlich fundierter Kompetenzen mit fachlichen Bezügen zum Fach Kunst, dem jeweiligen Kombinationsfach und zu den Bildungswissenschaften.
Das Studium gliedert sich in zwei Unterrichtsfächer, wobei neben Kunst beim späteren Berufsziel LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN zwingend Englisch, Deutsch oder Mathematik studiert werden muss.
Beim späteren Berufsziel LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN ist Kunst dann zwingend zu studieren, wenn nicht alternativ Deutsch, Englisch, Französisch (nur Schwerpunkt Realschule), Mathematik, Musik oder Physik studiert werden.
Kombiniert werden kann Kunst grundsätzlich - jedoch auch wieder abhängig vom jeweiligen Berufsziel - mit den Fächern Biologie (nur Berufsziel Haupt- und Realschule), Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch (nur Berufsziel Realschule) Geschichte (nur Berufsziel Haupt- und Realschule), Islamische Religion, Katholische Religion, Mathematik Musik, Physik, Sachunterricht (nur Berufsziel Grundschule), Sport oder Textiles Gestalten.
Zudem umfasst das Studium mit dem Kerncurriculum (KCL-BEU) einen zu absolvierenden fächerübergreifenden Professionalisierungsbereich. Bestandteil des Studiums sind zwei Praktika von insgesamt mindestens neun Wochen.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite