Sprachen und Kulturen Ostasiens
- Studienfeld(er): Asienstudien, Japanologie, Koreanistik, Kulturwissenschaft, Ostasienwissenschaft, Sinologie
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Tel: 0234 32-22435
- Schwerpunkte:
- China, Chinesisch, Geschichte, Gesellschaft und Kultur, Japan, Japanisch, Korea, Koreanisch, Literatur, Sprache
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
03.06.2026 - 15.07.2026Die Onlinebewerbung der Ruhr-Universität Bochum ist zu einem Wintersemester i.d.R. ab Anfang Juni möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
03.06.2026 - 15.07.2026Die Onlinebewerbung der Ruhr-Universität Bochum ist zu einem Wintersemester i.d.R. ab Anfang Juni möglich.
Außerdem gilt folgendes: Teilnehmen kann, wer die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 der BerufsbildungshochschulzugangsVO erfüllt .
Die Zugangsprüfung besteht i.d.R. aus der Kombination einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Schwerpunkte:
- China, Chinesisch, Geschichte, Gesellschaft und Kultur, Japan, Japanisch, Korea, Koreanisch, Literatur, Sprache
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
03.06.2026 - 15.07.2026Die Onlinebewerbung der Ruhr-Universität Bochum ist zu einem Wintersemester i.d.R. ab Anfang Juni möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
03.06.2026 - 15.07.2026Die Onlinebewerbung der Ruhr-Universität Bochum ist zu einem Wintersemester i.d.R. ab Anfang Juni möglich.
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Der Sozialbeitrag zum Wintersemester 2024/2025 beträgt 325,00 Euro.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Probestudium
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
-
Teilnehmen kann, wer die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 der BerufsbildungshochschulzugangsVO erfüllt .
Die Zugangsprüfung besteht i.d.R. aus der Kombination einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung. - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite