Soziale Arbeit
- Studienfeld(er): Soziale Arbeit
- Startdatum: alle Quartale
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: privat, staatlich anerkannt
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Alter Teichweg 19
22081 Hamburg
Tel: 040 35094360
Fax: 040 4035094-310
Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit abgeschlossener Berufsausbildung und anschließend mind. zweijähriger Berufstätigkeit können zum Studium per Gasthörerschaft mit Eingangsprüfung zugelassen werden. Die Eingangsprüfung besteht aus zwei Klausuren, die speziell für diesen Zweck konzipiert werden und mit denen die Studierfähigkeit überprüft wird. Die Klausuren werden in den Modulen „Einführung in die Soziale Arbeit und die Sozialarbeitswissenschaften“ und „Einführung in das Gesundheitssystem und die Gesundheitswissenschaften“ geschrieben.
Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit anerkannter Fortbildungsprüfung können über ein Beratungsgespräch nach § 37 (2) HmbHG die Hochschulzugangsberechtigung an der HFH erwerben. Eine Fortbildungsprüfung kann dann anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und formal einem Meister- oder Fachwirtabschluss entspricht. Dabei kann es sich um eine Aufstiegsfortbildung oder um eine Fachfortbildung handeln.
- Schwerpunkte:
- Familien, Jugendliche, Kinder, Menschen mit Behinderung, Senioren
- Nächste Vorlesungszeit:
-
durchgehend
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
- Zulassungssemester:
- alle Quartale
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit abgeschlossener Berufsausbildung und anschließend mind. zweijähriger Berufstätigkeit können zum Studium per Gasthörerschaft mit Eingangsprüfung zugelassen werden. Die Eingangsprüfung besteht aus zwei Klausuren, die speziell für diesen Zweck konzipiert werden und mit denen die Studierfähigkeit überprüft wird. Die Klausuren werden in den Modulen „Einführung in die Soziale Arbeit und die Sozialarbeitswissenschaften“ und „Einführung in das Gesundheitssystem und die Gesundheitswissenschaften“ geschrieben.
Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit anerkannter Fortbildungsprüfung können über ein Beratungsgespräch nach § 37 (2) HmbHG die Hochschulzugangsberechtigung an der HFH erwerben. Eine Fortbildungsprüfung kann dann anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und formal einem Meister- oder Fachwirtabschluss entspricht. Dabei kann es sich um eine Aufstiegsfortbildung oder um eine Fachfortbildung handeln.
- Schwerpunkte:
- Familien, Jugendliche, Kinder, Menschen mit Behinderung, Senioren
- Nächste Vorlesungszeit:
-
durchgehend
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
- Studienbeitrag:
- 253.00 EUR / Monat
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
253 € pro Monat (48 Monate)
12.144 € gesamt
zzgl. Prüfungsgebühr für die Abschlussarbeit 563 €
Berlin, Essen, Feldkirch (A), Hamburg, Kassel, Linz (A), München, Nürnberg, Stuttgart, Wien (A), Würzburg