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Studiengangsprofil

Soziale Arbeit

Bachelor of Arts (B.A.)
Hamburg
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
  • Sachgebiet(e): Soziale Arbeit
  • Regelstudienzeit: 7 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Berufsbegleitend, Fernstudium, Teilzeitstudium
  • Standort(e): Hamburg
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Hamburger Fern-Hochschule, gemeinnützige GmbH
Alter Teichweg 19
22081 Hamburg
Tel: 040 35094360
Fax: 040 4035094-310
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Soziale Arbeit studiere?

Beim Studiengang Soziale Arbeit an der Hamburger Fern-Hochschule, gemeinnützige GmbH handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Soziale Arbeit.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 42 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Soziale Arbeit angeboten?

Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium, Fernstudium und als Teilzeitstudium in Hamburg angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Hamburg angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: alle Quartale.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Soziale Arbeit hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Soziale Arbeit zu studieren?

Für das Studium des Fachs Soziale Arbeit gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit abgeschlossener Berufsausbildung und anschließend mind. zweijähriger Berufstätigkeit können zum Studium per Gasthörerschaft mit Eingangsprüfung zugelassen werden. Die Eingangsprüfung besteht aus zwei Klausuren, die speziell für diesen Zweck konzipiert werden und mit denen die Studierfähigkeit überprüft wird. Die Klausuren werden in den Modulen "Einführung in die Soziale Arbeit und die Sozialarbeitswissenschaften" und "Einführung in das Gesundheitssystem und die Gesundheitswissenschaften" geschrieben.

Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit anerkannter Fortbildungsprüfung können über ein Beratungsgespräch nach § 37 (2) HmbHG die Hochschulzugangsberechtigung an der HFH erwerben. Eine Fortbildungsprüfung kann dann anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und formal einem Meister- oder Fachwirtabschluss entspricht. Dabei kann es sich um eine Aufstiegsfortbildung oder um eine Fachfortbildung handeln.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Soziale Arbeit sind:

Schwerpunkte:
Familien, Jugendliche, Kinder, Menschen mit Behinderung, Senioren

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
durchgehend
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit

Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften (B.Sc.): Studienbeginn 1.1. und 1.7.
Hochschulwechsler:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus der Europäischen Union:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus der Europäischen Union:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Anmeldung jederzeit
Hochschulwechsler:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus der Europäischen Union:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Anmeldung jederzeit
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus der Europäischen Union:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit

Sommersemester
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
alle Quartale
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit abgeschlossener Berufsausbildung und anschließend mind. zweijähriger Berufstätigkeit können zum Studium per Gasthörerschaft mit Eingangsprüfung zugelassen werden. Die Eingangsprüfung besteht aus zwei Klausuren, die speziell für diesen Zweck konzipiert werden und mit denen die Studierfähigkeit überprüft wird. Die Klausuren werden in den Modulen "Einführung in die Soziale Arbeit und die Sozialarbeitswissenschaften" und "Einführung in das Gesundheitssystem und die Gesundheitswissenschaften" geschrieben.

Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit anerkannter Fortbildungsprüfung können über ein Beratungsgespräch nach § 37 (2) HmbHG die Hochschulzugangsberechtigung an der HFH erwerben. Eine Fortbildungsprüfung kann dann anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und formal einem Meister- oder Fachwirtabschluss entspricht. Dabei kann es sich um eine Aufstiegsfortbildung oder um eine Fachfortbildung handeln.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Familien, Jugendliche, Kinder, Menschen mit Behinderung, Senioren

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
durchgehend
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit

Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften (B.Sc.): Studienbeginn 1.1. und 1.7.
Hochschulwechsler:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus der Europäischen Union:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus der Europäischen Union:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Anmeldung jederzeit
Hochschulwechsler:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus der Europäischen Union:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Anmeldung jederzeit
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus der Europäischen Union:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Winter: Studienbeginn 1.1.
Frühjahr: Studienbeginn 1.4.
Sommer: Studienbeginn 1.7.
Herbst: Studienbeginn 1.10.
Anmeldung jederzeit

Sommersemester
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Sonstiges

Studienbeitrag:
253.00 EUR / Monat
Studienbeitrag (Bemerkung):
253 EUR pro Monat (48 Monate)
12.144 EUR gesamt
zzgl. Prüfungsgebühr für die Abschlussarbeit 563 EUR
Anmerkung:
Das berufsbegleitende Fernstudium beinhaltet Präsenzphasen.

HFH-Studienzentren für diesen Studiengang:
Aschersleben, Berlin, Bielefeld, Bonn, Delmenhorst, Dresden, Essen, Feldkirch (A), Freiburg, Gießen, Hamburg, Hollabrunn (A), Kassel, Linz (A), Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Potsdam, St. Ingbert, Stuttgart, Wien (A), Würzburg