Gesang
- Studienfeld(er): Gesang, Sprechen
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Frankfurt am Main
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Gesang ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Gesang werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen (für Nichtmuttersprachler B1) vorausgesetzt, ebenfalls wird ein HNO Nachweis verlangt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Gesang setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
HNO Nachweis
Der HNO Nachweis muss von einem Facharzt/ einer Fachärztin für Phoniatrie ausgestellt werden und die stimmphysiologische Tauglichkeit für einen Studiengang Gesang nachweisen.
- Schwerpunkte:
- Gesang
- Nächste Vorlesungszeit:
-
12.10.2026 - 12.02.2027
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Gesang ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Gesang werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen (für Nichtmuttersprachler B1) vorausgesetzt, ebenfalls wird ein HNO Nachweis verlangt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Gesang setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
HNO Nachweis
Der HNO Nachweis muss von einem Facharzt/ einer Fachärztin für Phoniatrie ausgestellt werden und die stimmphysiologische Tauglichkeit für einen Studiengang Gesang nachweisen.
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- Gesang
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12.10.2026 - 12.02.2027
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