- Abschluss: Master of Arts
- Sachgebiet(e): Dolmetschen, Übersetzen
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Germersheim
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919

Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
Bei Deutsch als Grundsprache: Aktive und passive Sprachkenntnisse in der Grundsprache sowie in einer oder zwei gewählten Arbeitssprache/n mindestens auf dem Niveau C1. Die Bewerber*innen bestätigen bei der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Die Vorlage eines Nachweises ist nicht erforderlich.
Deutsch als Arbeitssprache 1 oder als einzige Arbeitssprache: Es wird vorausgesetzt, dass die Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 nachweisen.
Der Beginn des Studiums im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen ist nur zum WiSe möglich.
Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, belegen Deutsch als Arbeitssprache 1.
- Schwerpunkte:
- Arabisch / Chinesisch / Englisch / Französisch / Griechisch / Italienisch / Niederländisch / Polnisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch, Dolmetschen, Fachdolmetschen / Soziales / Medizin / Recht, Fachübersetzen / Sprachmanagement / Künstliche Intelligenz, Konferenzdolmetschen, Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Translationswissenschaft, Übersetzen, Übersetzen / Literatur / Medien / Kultur
- Weitere Sprachen:
- Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
Bei Deutsch als Grundsprache: Aktive und passive Sprachkenntnisse in der Grundsprache sowie in einer oder zwei gewählten Arbeitssprache/n mindestens auf dem Niveau C1. Die Bewerber*innen bestätigen bei der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Die Vorlage eines Nachweises ist nicht erforderlich.
Deutsch als Arbeitssprache 1 oder als einzige Arbeitssprache: Es wird vorausgesetzt, dass die Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 nachweisen.
Der Beginn des Studiums im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen ist nur zum WiSe möglich.
Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, belegen Deutsch als Arbeitssprache 1.

- Schwerpunkte:
- Arabisch / Chinesisch / Englisch / Französisch / Griechisch / Italienisch / Niederländisch / Polnisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch, Dolmetschen, Fachdolmetschen / Soziales / Medizin / Recht, Fachübersetzen / Sprachmanagement / Künstliche Intelligenz, Konferenzdolmetschen, Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Translationswissenschaft, Übersetzen, Übersetzen / Literatur / Medien / Kultur
- Weitere Sprachen:
- Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch

- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Studienaufnahme in der Regel zum Wintersemester; Zulassung zum Sommersemester, sofern keine Eignungsprüfung erforderlich ist; Anmeldung zur Eignungsprüfung bis 15.5.
Studium in den Grundsprachen: Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).
