Short-Facts
- Abschluss: Master of Arts
- Sachgebiet(e): Dolmetschen, Übersetzen
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Germersheim
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Translation

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Translation studiere?
Beim Studiengang Translation an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Arts
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Dolmetschen, Übersetzen.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch statt.
In welcher Form wird das Studium Translation angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang
in Germersheim angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Germersheim angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Translation hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Translation zu studieren?
Für das Studium des Fachs Translation gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
Bei Deutsch als Grundsprache: Aktive und passive Sprachkenntnisse in der Grundsprache sowie in einer oder zwei gewählten Arbeitssprache/n mindestens auf dem Niveau C1. Die Bewerber*innen bestätigen bei der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Die Vorlage eines Nachweises ist nicht erforderlich.
Deutsch als Arbeitssprache 1 oder als einzige Arbeitssprache: Es wird vorausgesetzt, dass die Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 nachweisen.
Der Beginn des Studiums im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen ist nur zum WiSe möglich.
Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, belegen Deutsch als Arbeitssprache 1.
Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
Bei Deutsch als Grundsprache: Aktive und passive Sprachkenntnisse in der Grundsprache sowie in einer oder zwei gewählten Arbeitssprache/n mindestens auf dem Niveau C1. Die Bewerber*innen bestätigen bei der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Die Vorlage eines Nachweises ist nicht erforderlich.
Deutsch als Arbeitssprache 1 oder als einzige Arbeitssprache: Es wird vorausgesetzt, dass die Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 nachweisen.
Der Beginn des Studiums im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen ist nur zum WiSe möglich.
Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, belegen Deutsch als Arbeitssprache 1.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Translation sind:
- Schwerpunkte:
- Deutsch / Arabisch / Englisch / Französisch / Griechisch / Italienisch / Niederländisch / Polnisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch, Dolmetschen, Fachdolmetschen / Soziales / Medizin / Recht, Fachübersetzen / Sprachmanagement / Künstliche Intelligenz, Konferenzdolmetschen, Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Translationswissenschaft, Übersetzen, Übersetzen / Literatur / Medien / Kultur
- Weitere Sprachen:
- Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 01.09.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 01.09.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
Bei Deutsch als Grundsprache: Aktive und passive Sprachkenntnisse in der Grundsprache sowie in einer oder zwei gewählten Arbeitssprache/n mindestens auf dem Niveau C1. Die Bewerber*innen bestätigen bei der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Die Vorlage eines Nachweises ist nicht erforderlich.
Deutsch als Arbeitssprache 1 oder als einzige Arbeitssprache: Es wird vorausgesetzt, dass die Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 nachweisen.
Der Beginn des Studiums im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen ist nur zum WiSe möglich.
Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, belegen Deutsch als Arbeitssprache 1.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Deutsch / Arabisch / Englisch / Französisch / Griechisch / Italienisch / Niederländisch / Polnisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch, Dolmetschen, Fachdolmetschen / Soziales / Medizin / Recht, Fachübersetzen / Sprachmanagement / Künstliche Intelligenz, Konferenzdolmetschen, Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Translationswissenschaft, Übersetzen, Übersetzen / Literatur / Medien / Kultur
- Weitere Sprachen:
- Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch

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Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 01.09.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 01.09.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

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Sonstiges
Anmerkung:
Bewerbung über das Studierendensekretariat in Germersheim
Studienaufnahme in der Regel zum Wintersemester; Zulassung zum Sommersemester, sofern keine Eignungsprüfung erforderlich ist; Anmeldung zur Eignungsprüfung bis 15.5.
Studium in den Grundsprachen: Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).
Studienaufnahme in der Regel zum Wintersemester; Zulassung zum Sommersemester, sofern keine Eignungsprüfung erforderlich ist; Anmeldung zur Eignungsprüfung bis 15.5.
Studium in den Grundsprachen: Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).

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