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Studiengangsprofil

Geschichte

Master
Münster
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Geschichte
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Münster
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
Fax: 0251 83-24831
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Geschichte studiere?

Beim Studiengang Geschichte an der Universität Münster handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Geschichte.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Geschichte angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Münster angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Münster angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Geschichte hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Geschichte zu studieren?

Für das Studium des Fachs Geschichte gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Alternativ zum Nachweis des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit einer Fachnote von mindestens 2,5 kann der Nachweis erbracht werden, zu den besten 40% des Abschlussjahrgangs zu gehören.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 04.10.2024
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.08.2024 - 04.10.2024
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 04.10.2024.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 04.10.2024.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
01.05.2024 bis 15.07.2024 (DoSV der SfH) (Ausschlussfrist!) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsfreien: 01.08. - 04.10.2024;
Sprachkursbewerbung: 01.05.- 31.05.2024.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 31.05.2024
1.: ohne DSH-2/DSH-3 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

2.: Bewerbung für ein grundständiges Fachstudium: 01.05.- 31.05.2024.

3.:Bewerbung für ein Masterstudium: 01.05.-15.07.2024.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September:
www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Alternativ zum Nachweis des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit einer Fachnote von mindestens 2,5 kann der Nachweis erbracht werden, zu den besten 40% des Abschlussjahrgangs zu gehören.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 04.10.2024
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.08.2024 - 04.10.2024
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 04.10.2024.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 04.10.2024.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
01.05.2024 bis 15.07.2024 (DoSV der SfH) (Ausschlussfrist!) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsfreien: 01.08. - 04.10.2024;
Sprachkursbewerbung: 01.05.- 31.05.2024.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 31.05.2024
1.: ohne DSH-2/DSH-3 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

2.: Bewerbung für ein grundständiges Fachstudium: 01.05.- 31.05.2024.

3.:Bewerbung für ein Masterstudium: 01.05.-15.07.2024.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September:
www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Sonstiges

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.