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Studiengangsprofil

Kirchenmusik evangelische und katholische

Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Kirchenmusik
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Düsseldorf
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf
Fischerstraße 110
40476 Düsseldorf
Tel: 0211 4918-0
Fax: 0211 4911618
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Kirchenmusik evangelische und katholische studiere?

Beim Studiengang Kirchenmusik evangelische und katholische an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Kirchenmusik.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Kirchenmusik evangelische und katholische angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Düsseldorf angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Düsseldorf angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Kirchenmusik evangelische und katholische unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Kirchenmusik evangelische und katholische zu studieren?

Für das Studium des Fachs Kirchenmusik evangelische und katholische gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
künstlerischer Studienabschluss, ohne Notenzulassung

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Kirchenmusik evangelische und katholische sind:

Schwerpunkte:
Instrumental, Kirchenmusik Vermittlung, Vokal/Ensemble

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Vorlesungszeit:
Bei der Hochschule erfragen!
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerberschluss ist der 01.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 31.10. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
International Studierende aus der Europäischen Union:
siehe oben!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
siehe oben!
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
entfällt
International Studierende aus der Europäischen Union:
siehe oben!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
siehe oben!
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerberschluss ist der 15.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 01.11. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
International Studierende aus der Europäischen Union:
siehe oben!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
siehe oben!
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
entfällt
International Studierende aus der Europäischen Union:
siehe oben!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
siehe oben!

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
künstlerischer Studienabschluss, ohne Notenzulassung
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Instrumental, Kirchenmusik Vermittlung, Vokal/Ensemble

Fristen & Termine

Vorlesungszeit:
Bei der Hochschule erfragen!
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerberschluss ist der 01.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 31.10. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
International Studierende aus der Europäischen Union:
siehe oben!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
siehe oben!
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
entfällt
International Studierende aus der Europäischen Union:
siehe oben!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
siehe oben!
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerberschluss ist der 15.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 01.11. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
International Studierende aus der Europäischen Union:
siehe oben!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
siehe oben!
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
entfällt
International Studierende aus der Europäischen Union:
siehe oben!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
siehe oben!

Sonstiges

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