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Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit
- Studienfeld(er): Beratung, Sozialpsychologie
- Startdatum: nur Sommersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Frankfurt am Main?
103 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,6 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Das sagen Studierende über Frankfurt am Main
Zulassungsvoraussetzung:
–abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- oder Pflegewesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten und 300 Stunden Beratungserfahrungen im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung.
-Hochschulabsolventen einer staatlichen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten aus anderen Bereichen müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und/oder rechtlichen Beratung von mindestens 2500 Stunden nachweisen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Studiengangs: https://www.frankfurt-university.de/de/studium/master-studiengange/psychosoziale-beratung-und-recht-ma/fuer-studieninteressierte/
- Nächste Vorlesungszeit:
-
05.04.2027 - 09.07.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 15.01.2027Eine Bewerbung zum Sommersemester 2027 ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 15.01.2027Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/internationale-zulassung/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.01.2027Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/internationale-zulassung/
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zulassungsvoraussetzung:
–abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- oder Pflegewesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten und 300 Stunden Beratungserfahrungen im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung.
-Hochschulabsolventen einer staatlichen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten aus anderen Bereichen müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und/oder rechtlichen Beratung von mindestens 2500 Stunden nachweisen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Studiengangs: https://www.frankfurt-university.de/de/studium/master-studiengange/psychosoziale-beratung-und-recht-ma/fuer-studieninteressierte/
- Nächste Vorlesungszeit:
-
05.04.2027 - 09.07.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 15.01.2027Eine Bewerbung zum Sommersemester 2027 ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 15.01.2027Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/internationale-zulassung/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.01.2027Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/internationale-zulassung/
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
Neben den üblichen Semestergebühren entstehen einmalig verpflichtende Kosten für 20h Einzellehrtherapie.
Die Kosten für diese 20 Stunden Einzellehrberatung belaufen sich während des gesamten Studiums auf insgesamt ungefähr 1.500 bis 2.200 Euro bei einem vorausgesetzten Stundensatz von 80,- bis 110,-€. Dieser Betrag ist jedoch nicht an die Hochschule zu zahlen, sondern an die Lehrsupervisor*in, mit der ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird.
und Recht sowie Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglichen Ihnen eine spannende Spezialisierung.
Bei der Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten beziehen Sie sich immer auf konkrete Fälle aus Ihrer beruflichen Praxis. Dementsprechend setzt der Studiengang schon erworbene Beratungserfahrung (mind. 300 Stunden) voraus und integriert zudem kontinuierliche Erfahrungen durch Beratungspraxis, auf die Sie sich beziehen und die Sie ins Studium einbringen.
Der Abschluss ermöglicht Ihnen eine Tätigkeit in allen Feldern der Beratung (z. B. Erziehungsberatung, Schuldenberatung, Sozialberatung, Migrationsberatung) und in allen Feldern Sozialer Arbeit mit einem hohen Beratungsanteil (z. B. Betreutes Wohnen, Allgemeiner Sozialer Dienst).
Studierende
Studienergebnis
Das Studium
Weitere Infos
Internationale Ausrichtung
Der Fachbereich
Summe der einbezogenen Studiengänge
Summe der einbezogenen Masterstudiengänge
Weitere Infos