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Studiengangsprofil

Good Governance - Rechtsgestaltung

Master of Laws (LL.M.)
Rostock
Short-Facts
  • Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
  • Sachgebiet(e): Politikwissenschaft
  • Regelstudienzeit: 2 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Rostock
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Hochschulstandort
Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel: 0381 498-0
Fax: 0381 498-1107
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Good Governance - Rechtsgestaltung studiere?

Beim Studiengang Good Governance - Rechtsgestaltung an der Universität Rostock handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Politikwissenschaft.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Good Governance - Rechtsgestaltung angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Rostock angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Rostock angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Good Governance - Rechtsgestaltung hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Good Governance - Rechtsgestaltung zu studieren?

Für das Studium des Fachs Good Governance - Rechtsgestaltung gelten keine speziellen Zugangsvoraussetzungen.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 30.09.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.02.2025 - 31.03.2025
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
International Studierende aus der Europäischen Union:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 30.09.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.02.2025 - 31.03.2025
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
International Studierende aus der Europäischen Union:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
keine Studiengebühren
Anmerkung:
Ein-Fach-Studiengang, kann nicht kombiniert werden