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Studiengangsprofil

Musik - Konzertexamen

Short-Facts
  • Abschluss: Konzertexamen
  • Sachgebiet(e): Oper, Musiktheater, Orchester
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Mainz
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Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Musik - Konzertexamen studiere?

Beim Studiengang Musik - Konzertexamen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Konzertexamen

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Oper, Musiktheater, Orchester.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Musik - Konzertexamen angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Musik - Konzertexamen hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Musik - Konzertexamen zu studieren?

Für das Studium des Fachs Musik - Konzertexamen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
1) Ein abgeschlossenes Studium in einem Diplomstudiengang oder einem mindestens zweijährigen Masterstudiengang an einer Universität, einer Musikhochschule oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder im Ausland bzw. in einem Studiengang mit Abschluss Staatsexamen.
2) Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Musik - Konzertexamen sind:

Schwerpunkte:
Gesang, Instrumental

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
1) Ein abgeschlossenes Studium in einem Diplomstudiengang oder einem mindestens zweijährigen Masterstudiengang an einer Universität, einer Musikhochschule oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder im Ausland bzw. in einem Studiengang mit Abschluss Staatsexamen.
2) Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Gesang, Instrumental

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
nein
Anmerkung:
Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz; die Anmeldung zur Eignungsprüfung über die Hochschule für Musik.

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.

Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).