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Studiengangsprofil

Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making)

Master
Bremen
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Öffentliches Recht, Politikwissenschaft, Public Management, Sozialmanagement
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Berufsbegleitend
  • Standort(e): Bremen
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Universität Bremen
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen
Tel: 0421 218-1
Fax: 0421 218-4259
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) studiere?

Beim Studiengang Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) an der Universität Bremen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Öffentliches Recht, Politikwissenschaft, Public Management, Sozialmanagement.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) angeboten?

Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium in Bremen angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Bremen angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Aufnahmevoraussetzungen für den Studiengang „Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making sind)“:
1) Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Kreditpunkten gemäß ECTS (Ausnahmeregelung für BewerberInnen ohne ersten Hochschulabschluss ggf. möglich),
2) eine einschlägige Berufstätigkeit von in der Regel mindestens zwei Jahren,
3) ggf. Deutschkenntnisse gemäß der Vorgaben der Universität Bremen,
4) Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 (des GeR) entsprechen,
5) die Vorlage eines Portfolios  und
6) eine bestandene Aufnahmeprüfung.
Bitte beachten Sie die angegeben Bewerbungsfristen direkt auf der Homepage des Studiengangs!
Weitere Informationen zur Zulassung http://www.uni-bremen.de/emma/bewerbung-zulassung.html

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) sind:

Schwerpunkte:
Digitalisierung, E-Government, Entscheiden, Ethik, Führung, Management, Ökonomie, Organisation, Politik, Verwaltung

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 05.07.2024
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen)
15.07. zum Wintersemester.
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen; Studienanfänger können sich nur zum Wintersemester bewerben!)
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Kann ich Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Universität Bremen ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making) gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Aufnahmevoraussetzungen für den Studiengang „Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making sind)“:
1) Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Kreditpunkten gemäß ECTS (Ausnahmeregelung für BewerberInnen ohne ersten Hochschulabschluss ggf. möglich),
2) eine einschlägige Berufstätigkeit von in der Regel mindestens zwei Jahren,
3) ggf. Deutschkenntnisse gemäß der Vorgaben der Universität Bremen,
4) Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 (des GeR) entsprechen,
5) die Vorlage eines Portfolios  und
6) eine bestandene Aufnahmeprüfung.
Bitte beachten Sie die angegeben Bewerbungsfristen direkt auf der Homepage des Studiengangs!
Weitere Informationen zur Zulassung http://www.uni-bremen.de/emma/bewerbung-zulassung.html
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Digitalisierung, E-Government, Entscheiden, Ethik, Führung, Management, Ökonomie, Organisation, Politik, Verwaltung

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 05.07.2024
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen)
15.07. zum Wintersemester.
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen; Studienanfänger können sich nur zum Wintersemester bewerben!)
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Studienbeitrag:
18000.00 EUR / gesamt
Studienbeitrag (Bemerkung):
Das Studienentgelt ist in Raten zahlbar.
Anmerkung:
Mit dem Studiengang wird eine systematische und wissenschaftlich fundierte Qualifizierung für öffentliches Entscheiden angeboten. Folgende Fächer sind beteiligt: Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Informatik.
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung
Vorbereitende Kursangebote:
course.noHzbPreparingCourses
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite