- Studienfeld(er): Verfahrenstechnik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Duales Studium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Bingen
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Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Bei Bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigung, die über keinen Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom) verfügen, wird eine abgeschlossene berufliche Ausbildung und einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren sowie eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung vorausgesetzt.
Bei Bewerbern ohne Hochschulzugangsberechtigung, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, wird eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren und eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung vorausgesetzt.
Liegt die Voraussetzung hinsichtlich Note und ECTS-Grad nicht vor, so können im Einzelfall weitere für die Erlangung des Master-Abschlusses förderliche Aspekte (z.B. praktische fachbezogene Tätigkeit, Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit, Fachschaftsarbeit, Auslandssemester) für die Zulassung berücksichtigt werden.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Die Erstsemesterbegrüßung findet am Dienstag, den 07. Oktober 2025 statt.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
16.11.2026 - 28.02.2027Eine Aufnahme im 1. Fachsemester ist nicht möglich; lediglich in einem höheren Fachsemester
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
16.11.2026 - 28.02.2027Eine Aufnahme im 1. Fachsemester ist nicht möglich; lediglich in einem höheren Fachsemester
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bei Bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigung, die über keinen Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom) verfügen, wird eine abgeschlossene berufliche Ausbildung und einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren sowie eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung vorausgesetzt.
Bei Bewerbern ohne Hochschulzugangsberechtigung, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, wird eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren und eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung vorausgesetzt.
Liegt die Voraussetzung hinsichtlich Note und ECTS-Grad nicht vor, so können im Einzelfall weitere für die Erlangung des Master-Abschlusses förderliche Aspekte (z.B. praktische fachbezogene Tätigkeit, Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit, Fachschaftsarbeit, Auslandssemester) für die Zulassung berücksichtigt werden.
- Nächste Vorlesungszeit:
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Die Erstsemesterbegrüßung findet am Dienstag, den 07. Oktober 2025 statt.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
16.11.2026 - 28.02.2027Eine Aufnahme im 1. Fachsemester ist nicht möglich; lediglich in einem höheren Fachsemester
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
16.11.2026 - 28.02.2027Eine Aufnahme im 1. Fachsemester ist nicht möglich; lediglich in einem höheren Fachsemester
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