- Studienfeld(er): Gesang, Sprechen, Oper, Musiktheater
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Mainz
100 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,4 Sternen.
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Das sagen Studierende über Mainz
Bachelorabschluss im Fach Musik oder in Studiengängen an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu denen kein wesentlicher Unterschied besteht.
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).
Englische Sprachkenntnisse
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau B1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.
- Schwerpunkte:
- Alte Musik, Barock, Gesang, Konzert, Oper, Oper und Konzert
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss im Fach Musik oder in Studiengängen an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu denen kein wesentlicher Unterschied besteht.
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).
Englische Sprachkenntnisse
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau B1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.
- Schwerpunkte:
- Alte Musik, Barock, Gesang, Konzert, Oper, Oper und Konzert
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- nein
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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