Verkehrssystemtechnik
- Studienfeld(er): Verkehrstechnik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Hochschulring 1
15745 Wildau
Tel: 03375 508-300
Fax: 03375 500-324
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß §9 BbgHG
Für das Duale Studium muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.
- Schwerpunkte:
- Fahrzeugsystemtechnik, Infrastrukturplanung, Verkehrsbetriebsführung, Verkehrsleittechnik
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.09.2025 - 28.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.05.2026 - 15.07.2026Bewerbung über uni-assist e.V.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.05.2026 - 15.07.2026Bewerbung über uni-assist e.V.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß §9 BbgHG
Für das Duale Studium muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.
- Schwerpunkte:
- Fahrzeugsystemtechnik, Infrastrukturplanung, Verkehrsbetriebsführung, Verkehrsleittechnik
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.09.2025 - 28.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.05.2026 - 15.07.2026Bewerbung über uni-assist e.V.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.05.2026 - 15.07.2026Bewerbung über uni-assist e.V.
Zur Auffrischung von mathematischen und weiteren fachlichen Kenntnissen werden Studienvorbereitungskurse angeboten. Informationen unter www.th-wildau.de/studienvorbereitungskurse
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Vorbereitende Kursangebote:
- course.noHzbPreparingCourses
- Anmerkung:
- Maßgebend sind eine einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre), siehe BbgHG.