Biologie
- Studienfeld(er): Biologie (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Der Abschluss ist zudem berufsqualifizierend, insbesondere für Tätigkeiten im Umfeld der beruflichen Fachrichtungen beispielsweise in Bildungseinrichtungen oder für Forschungs-, Entwicklungs-, Schulungs- oder Marketingtätigkeiten.
Die Berufsbefähigung erfolgt auf der Grundlage des Erwerbs wissenschaftlich fundierter Kompetenz in einer der beruflichen Fachrichtungen, im Fach Biologie und in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik.
Informationen über die Fachrichtungen Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie und Pflegewissenschaften an der Universität Osnabrück finden Sie im Hochschulkompass aber auch über die Seiten der Universität Osnabrück.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite