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Studiengangsprofil

Verwaltungsinformatik

Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor
  • Sachgebiet(e): Verwaltungsinformatik
  • Regelstudienzeit: 3 Jahre
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
  • Standort(e): Köln, Münster
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Haidekamp 73
45886 Gelsenkirchen
Tel: 0209 16590
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Verwaltungsinformatik studiere?

Beim Studiengang Verwaltungsinformatik an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Verwaltungsinformatik.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Verwaltungsinformatik angeboten?

Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Köln und Münster angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Köln und Münster angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Verwaltungsinformatik hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Verwaltungsinformatik zu studieren?

Für das Studium des Fachs Verwaltungsinformatik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine Bewerbung direkt an der Hochschule möglich. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden zu richten.
Studienbeginn einmal Jährliche zum 1. September.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das Studium beginnt jeweils zum 1. September des Jahres.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das duale Studium an der HSPV NRW ist nicht in Winter- und Sommersemester, sondern in Studienjahre aufgeteilt. Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.

Sommersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das duale Studium an der HSPV NRW ist nicht in Winter- und Sommersemester, sondern in Studienjahre aufgeteilt. Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das duale Studium an der HSPV NRW ist nicht in Winter- und Sommersemester, sondern in Studienjahre aufgeteilt. Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das duale Studium an der HSPV NRW ist nicht in Winter- und Sommersemester, sondern in Studienjahre aufgeteilt. Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine Bewerbung direkt an der Hochschule möglich. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden zu richten.
Studienbeginn einmal Jährliche zum 1. September.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das Studium beginnt jeweils zum 1. September des Jahres.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das duale Studium an der HSPV NRW ist nicht in Winter- und Sommersemester, sondern in Studienjahre aufgeteilt. Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.

Sommersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das duale Studium an der HSPV NRW ist nicht in Winter- und Sommersemester, sondern in Studienjahre aufgeteilt. Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das duale Studium an der HSPV NRW ist nicht in Winter- und Sommersemester, sondern in Studienjahre aufgeteilt. Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Das duale Studium an der HSPV NRW ist nicht in Winter- und Sommersemester, sondern in Studienjahre aufgeteilt. Das dreijährige Studium beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.
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Sonstiges

Anmerkung:
Das Studium setzt sich aus abwechselnden fachtheoretischen Studien an der Hochschule und berufspraktischen Ausbildungsphasen zu je insgesamt 18 Monaten zusammen. Während des gesamten Studiums sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder Tarifbeschäftigter bei der Einstellungsbehörde.