Arbeitsrecht und Personalmanagement
- Studienfeld(er): Wirtschaftsrecht
- Startdatum: nur Sommersemester
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Mainz
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Das sagen Studierende über Mainz
Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.
- Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht und Personalmanagement
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
15.05.2026 - 30.07.2026Bewerbung für das Brückenmodul
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.11.2026 - 15.01.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.11.2026 - 15.01.2027
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.
- Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht und Personalmanagement
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
15.05.2026 - 30.07.2026Bewerbung für das Brückenmodul
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.11.2026 - 15.01.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.11.2026 - 15.01.2027