- Abschluss: Master of Music
- Sachgebiet(e): Komposition
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Bachelorabschluss im Fach Musik oder Musikwissenschaft oder gleichwertiger Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).
Englische Sprachkenntnisse
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau DSH-2) zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.
- Schwerpunkte:
- Analyse/Theorie, Interdisziplinäres Studium/Kontaktstudium, Komposition
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss im Fach Musik oder Musikwissenschaft oder gleichwertiger Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).
Englische Sprachkenntnisse
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau DSH-2) zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.
- Schwerpunkte:
- Analyse/Theorie, Interdisziplinäres Studium/Kontaktstudium, Komposition
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).