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Short-Facts
  • 1965 gegründet
  • 33.943 Studierende
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Biochemie, Pharmazie, Pharmakologie
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Düsseldorf
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Kontakt
Hochschulstandort
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel: 0211 81-11
Fax: 0211 342229
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Toxikologie studiere?

Beim Studiengang Toxikologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welche Sachgebiete beinhaltet der Studiengang?

Die Sachgebiete des Studiengangs sind Biochemie und Pharmazie, Pharmakologie.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden hauptsächlich in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Toxikologie angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Düsseldorf angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Standort dieser Hochschule ist Düsseldorf.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Toxikologie hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Toxikologie zu studieren?

Für das Studium des Fachs Toxikologie gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Naturwissenschaft, Medizin oder in einem der Toxikologie nahe stehenden Fach (Chemie, Biochemie, Lebensmittelchemie, Biologie, Pharmazie, Ökotrophologie, Medizin und Veterinärmedizin)..

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
10.10.2022 - 03.02.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
03.04.2023 - 14.07.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2023
Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
Hochschulwechsler:
Bis 31.03.2023
Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 31.03.2023
Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.03.2023
Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
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International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Das Studium im Portrait
Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Naturwissenschaft, Medizin oder in einem der Toxikologie nahe stehenden Fach (Chemie, Biochemie, Lebensmittelchemie, Biologie, Pharmazie, Ökotrophologie, Medizin und Veterinärmedizin).
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Themenschwerpunkte

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Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
10.10.2022 - 03.02.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
03.04.2023 - 14.07.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2023
Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
Hochschulwechsler:
Bis 31.03.2023
Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 31.03.2023
Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.03.2023
Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
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