Musik - Jazz und Populäre Musik
- Studienfeld(er): Jazz, Popularmusik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Mainz
Bachelorabschluss im Bereich Jazz und Populäre Musik oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht. In Ausnahmefällen kann der Nachweis eines Bachelorabschlusses im Bereich Musik als Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden.
In der Eignungsprüfung) wird festgestellt, ob die Bewerber:in über die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten, insbesondere die künstlerische Eignung und eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt.
Es werden ausreichende englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse zu erbringen. Dieser Nachweis wird im Rahmen der Eignungsprüfung erbracht.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss im Bereich Jazz und Populäre Musik oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht. In Ausnahmefällen kann der Nachweis eines Bachelorabschlusses im Bereich Musik als Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden.
In der Eignungsprüfung) wird festgestellt, ob die Bewerber:in über die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten, insbesondere die künstlerische Eignung und eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt.
Es werden ausreichende englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse zu erbringen. Dieser Nachweis wird im Rahmen der Eignungsprüfung erbracht.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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