- Abschluss: Master of Science
- Sachgebiet(e): Biologie
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
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Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Biologie oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Ausreichende englische Sprachkenntnisse
Voraussetzung ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist.
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch ihren Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Auch bei bestehenden Zugangsvoraussetzungen hängt die Zulassung zum Masterstudiengang Biologie vom erfolgreichen Durchlaufen des Zulassungsverfahrens ab. Sofern für den Masterstudiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, erfolgt die Zulassung gemäß Hochschulauswahlsatzung.
- Schwerpunkte:
- Entwicklungsbiologie und Neurobiologie, Evolutionsbiologie, Biodiversitätsforschung und Anthropologie, Molekulare Strukturbiologie, Zellbiologie und Biotechnologie
- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Biologie oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Ausreichende englische Sprachkenntnisse
Voraussetzung ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist.
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch ihren Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Auch bei bestehenden Zugangsvoraussetzungen hängt die Zulassung zum Masterstudiengang Biologie vom erfolgreichen Durchlaufen des Zulassungsverfahrens ab. Sofern für den Masterstudiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, erfolgt die Zulassung gemäß Hochschulauswahlsatzung.
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- Schwerpunkte:
- Entwicklungsbiologie und Neurobiologie, Evolutionsbiologie, Biodiversitätsforschung und Anthropologie, Molekulare Strukturbiologie, Zellbiologie und Biotechnologie
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- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
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Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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