Communication Systems and Networks
- Studienfeld(er): Kommunikationstechnik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
Claudiusstraße 1
50678 Köln
Tel: 0221 8275-0
Fax: 0221 8275-3131
Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss in einem einschlägigen naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengang im Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) und einer Gesamtnote 2,3 oder besser.
Einschlägig ist jeder Studiengang der Kompetenzen aus den Bereichen Mathematik, Physik, Elektrotechnik und Informatik im Umfang von mindestens 110 Leistungspunkten vermittelt.
Interessenten, die ihr einschlägiges Studium noch nicht abgeschlossen haben, können zugelassen und eingeschrieben werden, wenn sie nachweisen, dass Ihnen noch 30 CP zur Erlangung ihres Abschlusses fehlen (also mindestens 150 von 180 CP bei 6-semestrigen Studiengängen, 180 von 210 CP bei 7-semestrigen Studiengängen).
In diesen Fällen erfolgt die Einschreibung mit der Auflage, dass der erfolgreiche Abschluss mit einer Mindestnote von 2,3 bis zum 2. Semester nachgewiesen wird.
Nachweis von Englisch- / Deutschkenntnissen.
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.02.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Master-Studiengänge.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.02.2026 - 31.03.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Master-Studiengänge.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss in einem einschlägigen naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengang im Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) und einer Gesamtnote 2,3 oder besser.
Einschlägig ist jeder Studiengang der Kompetenzen aus den Bereichen Mathematik, Physik, Elektrotechnik und Informatik im Umfang von mindestens 110 Leistungspunkten vermittelt.
Interessenten, die ihr einschlägiges Studium noch nicht abgeschlossen haben, können zugelassen und eingeschrieben werden, wenn sie nachweisen, dass Ihnen noch 30 CP zur Erlangung ihres Abschlusses fehlen (also mindestens 150 von 180 CP bei 6-semestrigen Studiengängen, 180 von 210 CP bei 7-semestrigen Studiengängen).
In diesen Fällen erfolgt die Einschreibung mit der Auflage, dass der erfolgreiche Abschluss mit einer Mindestnote von 2,3 bis zum 2. Semester nachgewiesen wird.
Nachweis von Englisch- / Deutschkenntnissen.
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.02.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Master-Studiengänge.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.02.2026 - 31.03.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Master-Studiengänge.
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Bitte beachten Sie, dass sich der Semesterbeitrag an der TH Köln jedes Semester geringfügig ändert.
Auf Antrag kann das Studium auch im Wintersemester aufgenommen werden. In diesem Falle ist jedoch nicht immer gewährleistet, dass Veranstaltungen so besucht werden können, dass die Prüfungen zu den frühestmöglichen Zeitpunkten abgelegt werden können. Eine hieraus resultierende mögliche Verlängerung der Studiendauer ist von der oder dem Studierenden zu vertreten.