Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Fahrzeugtechnik
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Dortmund
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Fachhochschule Dortmund
Sonnenstraße 96
44139 Dortmund
Tel: 0231 9112-0
Fax: 0231 9112-9313
Sonnenstraße 96
44139 Dortmund
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Fax: 0231 9112-9313
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Fahrzeugentwicklung

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Fahrzeugentwicklung studiere?
Beim Studiengang Fahrzeugentwicklung an der Fachhochschule Dortmund handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Fahrzeugtechnik.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Fahrzeugentwicklung angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Dortmund angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Dortmund angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Fahrzeugentwicklung hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Fahrzeugentwicklung zu studieren?
Für das Studium des Fachs Fahrzeugentwicklung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis eines Hochschulabschlusses in Maschinenbau, Fahrzeug- und Verkehrstechnik, Fahrzeugtechnik, Fahrzeugelektronik oder eines diesen Studiengängen fachlich vergleichbaren Studiengangs als Bachelor of Science, Bachelor of Engineering oder Diplom-Ingenieur:in oder der Abschluss eines entsprechenden akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an einer Berufsakademie.
Des Weiteren müssen die Studiengänge mind. 210 ECTS-Leistungspunkte beinhalten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet im Zweifel eine gewählte Kommission.
Umfassen die Studiengänge nur 180 ECTS-Leistungspunkte können Bewerber:innen vorläufig mit der Maßgabe zugelassen werden, dass die fehlenden 30 Leistungspunkte bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums, nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Absolvierung eines Praxisprojekts mit einer Dauer von 20 Wochen.
Nachweis eines Hochschulabschlusses in Maschinenbau, Fahrzeug- und Verkehrstechnik, Fahrzeugtechnik, Fahrzeugelektronik oder eines diesen Studiengängen fachlich vergleichbaren Studiengangs als Bachelor of Science, Bachelor of Engineering oder Diplom-Ingenieur:in oder der Abschluss eines entsprechenden akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an einer Berufsakademie.
Des Weiteren müssen die Studiengänge mind. 210 ECTS-Leistungspunkte beinhalten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet im Zweifel eine gewählte Kommission.
Umfassen die Studiengänge nur 180 ECTS-Leistungspunkte können Bewerber:innen vorläufig mit der Maßgabe zugelassen werden, dass die fehlenden 30 Leistungspunkte bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums, nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Absolvierung eines Praxisprojekts mit einer Dauer von 20 Wochen.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Fahrzeugentwicklung sind:
- Schwerpunkte:
- Fahrzeugtechnik, Mobilität
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.06.2026Masterstudiengänge: 15.05.2023 - 15.06.2023
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Hochschulabschlusses in Maschinenbau, Fahrzeug- und Verkehrstechnik, Fahrzeugtechnik, Fahrzeugelektronik oder eines diesen Studiengängen fachlich vergleichbaren Studiengangs als Bachelor of Science, Bachelor of Engineering oder Diplom-Ingenieur:in oder der Abschluss eines entsprechenden akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an einer Berufsakademie.
Des Weiteren müssen die Studiengänge mind. 210 ECTS-Leistungspunkte beinhalten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet im Zweifel eine gewählte Kommission.
Umfassen die Studiengänge nur 180 ECTS-Leistungspunkte können Bewerber:innen vorläufig mit der Maßgabe zugelassen werden, dass die fehlenden 30 Leistungspunkte bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums, nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Absolvierung eines Praxisprojekts mit einer Dauer von 20 Wochen.

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Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Fahrzeugtechnik, Mobilität

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Fristen & Termine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.06.2026Masterstudiengänge: 15.05.2023 - 15.06.2023

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