Katholische Religion (Lehramt an Grundschulen)
- Studienfeld(er): Katholische Religion (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Osnabrück
Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in dem entsprechenden oder fachlich eng verwandten Fach mit entsprechendem lehramtsspezifischen Schwerpunkt sowie einem weiteren der Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch oder Mathematik; Nachweis von mind. 54 Leistungspunkten im KCL-BEU, eines Schulpraktikums von zusammen mind. 5 Wochen, eines Betriebs- oder Sozialpraktikums von mind. 4 Wochen sowie weiterer fachbezogener Voraussetzungen gemäß Anlage 2 der Zugangsordnung.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Grundschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 11.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in dem entsprechenden oder fachlich eng verwandten Fach mit entsprechendem lehramtsspezifischen Schwerpunkt sowie einem weiteren der Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch oder Mathematik; Nachweis von mind. 54 Leistungspunkten im KCL-BEU, eines Schulpraktikums von zusammen mind. 5 Wochen, eines Betriebs- oder Sozialpraktikums von mind. 4 Wochen sowie weiterer fachbezogener Voraussetzungen gemäß Anlage 2 der Zugangsordnung.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Grundschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 11.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
Zunächst ist der Bachelorstudiengang "Bildung, Erziehung und Unterricht" an der Universität Osnabrück zu absolvieren oder ein an einer anderen Hochschule erzielter gleichwertiger Abschluss in dem entsprechenden oder fachlich eng verwandten Fach mit entsprechendem lehramtsspezifischen Schwerpunkt nachzuweisen. An diesen schließt der auf das Berufsfeld Schule ausgerichtete und seit dem Wintersemester 2014/2015 auf vier Semester angelegte Masterstudiengang "Lehramt an Grundschulen" an, für den in jedem Falle eine Bewerbung erforderlich ist.
Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Im Lehramtsstudium wird Katholische Religion in Kombination mit dem im Bachelorstudiengang bereits gewählten zweiten Unterrichtsfach studiert.
Im Rahmen des Master-Erweiterungsstudiengangs "Erweiterungsfach Lehramt an Grundschulen" kann ein drittes Unterrichtsfach studiert werden. Dabei können neben Katholischer Religion und je nach Wahl des zweiten Unterrichtsfachs Deutsch, Englisch oder Mathematik, Kunst, Mathematik, Musik, Sachunterricht (mit dem Schwerpunktbezugsfach Arbeit/Wirtschaft, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Physik oder Politik), Sport oder Textiles Gestalten studiert werden.
Zusätzlich zu den Unterrichtsfächern ist auch im Masterstudium das Studium des Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL) verpflichtend, in dem Kompetenzen im bildungswissenschaftlichen Bereich vermittelt werden.
Das Masterstudium beinhaltet eine 18 Wochen umfassende schulische Praxisphase, die beide Unterrichtsfächer betrifft. Im Zusammenhang mit der schulischen Praxisphase wird in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in der Erziehungswissenschaft ein Forschungsprojekt durchgeführt.
Wenn das neben Katholischer Religion gewählte Fach eine moderne Fremdsprache ist, ist bei der Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung ein dreimonatiger studienrelevanter Aufenthalt in einem Land nachzuweisen, in dem die Sprache Amtssprache ist.
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