Wirtschaftswissenschaftliche Informatik
- Abschluss: Master of Science
- Sachgebiet(e): Wirtschaftsinformatik
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz

Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Beim Studiengang Wirtschaftswissenschaftliche Informatik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Science
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Wirtschaftsinformatik.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden hauptsächlich in Deutsch und Englisch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mainz angeboten.
Standort dieser Hochschule ist Mainz.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Wirtschaftswissenschaftliche Informatik hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Wirtschaftswissenschaftliche Informatik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschluss im Fach Informatik oder dem gewählten Schwerpunktfach oder eines einschlägigen anderen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, mit mind. 10 LP im Fach Informatik und 10 LP im gewählten Schwerpunktfach, wobei die geforderten Inhalte im Anhang zur Prüfungsordnung und im Modulhandbuch erläutert sind.
Grundlegende Kenntnisse in Analysis und linearer Algebra im Umfang von etwa 15 LP. Der Studiengang muss vorwiegend methodisch orientiert sein.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich..
Themenschwerpunkte im Studienfach Wirtschaftswissenschaftliche Informatik sind:
- Schwerpunkte:
- Wirtschaftswissenschaften
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 01.09.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 01.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.06.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 15.07.2023Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.06.2023 - 15.07.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2023 - 15.07.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.04.2023 - 01.09.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.04.2023 - 01.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.04.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.04.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 23.07.2023
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen

- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss im Fach Informatik oder dem gewählten Schwerpunktfach oder eines einschlägigen anderen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, mit mind. 10 LP im Fach Informatik und 10 LP im gewählten Schwerpunktfach, wobei die geforderten Inhalte im Anhang zur Prüfungsordnung und im Modulhandbuch erläutert sind.
Grundlegende Kenntnisse in Analysis und linearer Algebra im Umfang von etwa 15 LP. Der Studiengang muss vorwiegend methodisch orientiert sein.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.

- Schwerpunkte:
- Wirtschaftswissenschaften
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 01.09.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 01.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 15.07.2023Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 15.07.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2023 - 15.07.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
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01.04.2023 - 01.09.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2023. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.04.2023 - 01.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.04.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.04.2023 - 01.09.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 23.07.2023
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen

Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

