Transnationaler Journalismus
- Studienfeld(er): Journalistik, Kommunikationswissenschaft, Online-Medien
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Bachelorstudiengang oder gleichwertiger Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Ebenso ist der Nachweis über das jeweilige Sprachniveau (Deutsch, Französisch, Englisch jeweils mindestens Niveau B2) erforderlich.
In einer Prüfung der Zugangsvoraussetzungen (Eignungsprüfung) wird gemeinsam mit der Partneruniversität in Paris festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und über eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt.
Wenn Sie sich beworben haben und die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie schriftlich zur Eignungsprüfung eingeladen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Journalistischen Seminars.
- Schwerpunkte:
- Fernsehjournalismus, Landes- und Medienkunde, Online- und Multimediajournalismus, Printjournalismus, Radiojournalismus
- Weitere Sprachen:
- Englisch, Französisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorstudiengang oder gleichwertiger Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Ebenso ist der Nachweis über das jeweilige Sprachniveau (Deutsch, Französisch, Englisch jeweils mindestens Niveau B2) erforderlich.
In einer Prüfung der Zugangsvoraussetzungen (Eignungsprüfung) wird gemeinsam mit der Partneruniversität in Paris festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und über eine hinreichende Motivation für das Studium verfügt.
Wenn Sie sich beworben haben und die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie schriftlich zur Eignungsprüfung eingeladen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Journalistischen Seminars.
- Schwerpunkte:
- Fernsehjournalismus, Landes- und Medienkunde, Online- und Multimediajournalismus, Printjournalismus, Radiojournalismus
- Weitere Sprachen:
- Englisch, Französisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 01.09.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).