- Studienfeld(er): Wirtschaftsrecht
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Fernstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Universitätsstraße 47
58097 Hagen
Tel: 02331 987-2444
Fax: 02331 987-1739
Die Zulassung zum Studium setzt einen erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit
einem Umfang von mindestens 6 Semestern (180 ECTS) gleich welcher Fachrichtung voraus. Zu-
sätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen
oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrecht-
lichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltete. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung
muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Satz 1 oder währenddessen erlangt wor-
den sein. Praxisphasen in einem dualen Hochschulstudium und Pflichtpraktika bleiben dabei unbe-
rücksichtigt. Teilzeittätigkeiten werden zeitanteilig berücksichtigt. Die Einschreibung erfolgt als
Weiterbildungsstudierende.
Je nach Vorbildung, erfolgt die Einschreibung in eine Studiengangsvariante im Umfang von 60, 90, oder 120 ECTS.
- Schwerpunkte:
- Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht, Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht, Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, europäisches Arbeitsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren, Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2025 - 31.03.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 01.03.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 01.03.2026
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die Zulassung zum Studium setzt einen erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit
einem Umfang von mindestens 6 Semestern (180 ECTS) gleich welcher Fachrichtung voraus. Zu-
sätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen
oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrecht-
lichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltete. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung
muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Satz 1 oder währenddessen erlangt wor-
den sein. Praxisphasen in einem dualen Hochschulstudium und Pflichtpraktika bleiben dabei unbe-
rücksichtigt. Teilzeittätigkeiten werden zeitanteilig berücksichtigt. Die Einschreibung erfolgt als
Weiterbildungsstudierende.
Je nach Vorbildung, erfolgt die Einschreibung in eine Studiengangsvariante im Umfang von 60, 90, oder 120 ECTS.
- Schwerpunkte:
- Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht, Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht, Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, europäisches Arbeitsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren, Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2025 - 31.03.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 01.03.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.12.2025 - 01.03.2026
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
Je nach Studienvariante fallen unterschiedliche Entgelte an:
Entgelt pro Semester: 300,00 €
Entgelt pro Modul/Masterarbeit: 990,00 €
Bitte beachten Sie, dass sich bei einer veränderten Regelstudienzeit auch das zu zahlende Entgelt erhöhen kann.