- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Ostasienwissenschaft
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Berlin
Kaiserswerther Str. 16-18
14195 Berlin
Tel: 030 838-1
Fax: 030 838-73167
Beim Studiengang Global East Asia an der Freie Universität Berlin handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Ostasienwissenschaft.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Englisch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Berlin angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Berlin angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Global East Asia hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Für das Studium des Fachs Global East Asia gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist:
ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (LP)
mit einem Studienanteil von mindestens 30 LP in für das Studium der relevanten china-, japan oder koreabezogenen Inhalte zu Global East Asia, insbesondere aus den Bereichen der Chinastudien, der Japanstudien und der Koreastudien (ausgenommen Spracherwerb).
Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe C1 GER oder gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen.
Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse in Chinesisch, Japanisch oder Koreanisch im Umfang der Niveaustufe B1 GER nachzuweisen.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 15.02.2025
- Studienanfänger:
-
01.06.2024 - 01.09.2024
- Hochschulwechsler:
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01.06.2024 - 01.09.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2024 - 01.09.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2024 - 01.09.2024
- Studienanfänger:
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01.06.2024 - 15.07.2024für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- Hochschulwechsler:
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01.06.2024 - 15.07.2024für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2024 - 15.07.2024für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2024 - 15.07.2024für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- Studienanfänger:
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15.04.2024 - 15.08.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Hochschulwechsler:
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15.04.2024 - 15.08.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.04.2024 - 15.08.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.04.2024 - 15.08.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Studienanfänger:
-
15.04.2024 - 31.05.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Hochschulwechsler:
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15.04.2024 - 31.05.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.04.2024 - 31.05.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.04.2024 - 31.05.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Vorlesungszeit:
-
15.04.2024 - 20.07.2024
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist:
ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (LP)
mit einem Studienanteil von mindestens 30 LP in für das Studium der relevanten china-, japan oder koreabezogenen Inhalte zu Global East Asia, insbesondere aus den Bereichen der Chinastudien, der Japanstudien und der Koreastudien (ausgenommen Spracherwerb).
Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe C1 GER oder gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen.
Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse in Chinesisch, Japanisch oder Koreanisch im Umfang der Niveaustufe B1 GER nachzuweisen.
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
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14.10.2024 - 15.02.2025
- Studienanfänger:
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01.06.2024 - 01.09.2024
- Hochschulwechsler:
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01.06.2024 - 01.09.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2024 - 01.09.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2024 - 01.09.2024
- Studienanfänger:
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01.06.2024 - 15.07.2024für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- Hochschulwechsler:
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01.06.2024 - 15.07.2024für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2024 - 15.07.2024für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2024 - 15.07.2024für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- Studienanfänger:
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15.04.2024 - 15.08.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Hochschulwechsler:
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15.04.2024 - 15.08.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.04.2024 - 15.08.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.04.2024 - 15.08.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Studienanfänger:
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15.04.2024 - 31.05.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Hochschulwechsler:
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15.04.2024 - 31.05.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.04.2024 - 31.05.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.04.2024 - 31.05.2024Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Vorlesungszeit:
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15.04.2024 - 20.07.2024
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen